Gesetzentwurf Staatsministerium des Innern Justiz, Inneres und Sicherheit

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 06.10.2025 bis 30.10.2025
  • Stellungnahmen 86 Stellungnahmen
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Der Entwurf zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften wurde in der Sonderkabinettssitzung am 2. Oktober 2025 zur Anhörung frei gegeben. 

Mit diesem Gesetzesentwurf erfolgt die Umsetzung 1. der Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 25. Januar 2024 sowie diverser Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen, 2. der Vereinbarungen des Koalitionsvertrages sowie 3. des Erfordernisses zeitgemäßer Gefahrenabwehrbefugnisse. Die Gewährleistung von Sicherheit und Freiheit ist eine Kernaufgabe jedes demokratischen Rechtsstaates. Mit dem beiliegenden Entwurf soll die Sächsische Polizei gezielt gestärkt werden, um auf aktuelle und künftige Herausforderungen angemessen reagieren zu können. 

Die zentralen Punkte des Gesetzesentwurfs sind:

  • Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten (Taser): Einführung als Deeskalationsmittel für alle Polizeibeamte als nicht-tödliches Einsatzmittel. Die gemachten Erfahrungen werden nach einer Pilotphase evaluiert.
  • Drohnenabwehr: Befugnis zur Abwehr gefährlicher Drohnen durch verhältnismäßige Maßnahmen (z. B. Laser, Jammer, GPS-Störer) sowie zum Einsatz von Drohnen zur Lageerkundung.
  • Verdeckte automatisierte Kennzeichenerkennung: Ermöglichung des verdeckten Einsatzes, um gesuchte Fahrzeuge unauffällig zu identifizieren und die Aufklärungsquote bei Kapitalverbrechen zu erhöhen.
  • Anlassbezogener Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten: Nutzung öffentlich zugänglicher Daten zur gezielten Fahndung nach schweren Straftätern und Terrorgefährdern.
  • Automatisierte Datenanalyse: Einsatz moderner IT-Systeme zur Auswertung komplexer Datenmengen, z. B. bei der Bekämpfung von Terrornetzwerken oder Serienstraftaten.
  • Quellen-TKÜ: Rechtliche Grundlage zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation im Einzelfall unter richterlicher Kontrolle.
  • Bodycams in Wohnräumen: Erweiterung des Einsatzes von Bodycams auf Wohnräume und Geschäftsräume außerhalb der Öffnungszeiten, um Einsatzkräfte in kritischen Situationen besser zu schützen
  • Präzisierung und Stärkung der polizeilichen Handlungsmöglichkeiten im Bereich häusliche Gewalt: Schaffung eines Gesamtpakets an Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, inklusive Datenübermittlungsbefugnissen zwischen Behörden und fachlich zuständigen privaten Stellen und Organisationen, um Betroffene schneller und wirksamer zu schützen.
  • Einsatz intelligenter Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten: Gezielte Nutzung intelligenter Videoüberwachung, um Gefahren im öffentlichen Raum frühzeitig zu erkennen und die Bevölkerung zu schützen.

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