Den Schwerpunkt der Änderungen bildet die Aufnahme von Regelungen zur Implementierung eines weiteren Vorbereitungsdienstes in der Fachrichtung Polizei im Schwerpunkt Wirtschaftskriminalitätsdienst.
Durch die Änderung der Sächsischen Laufbahnverordnung (SächsLVO) vom 21. November 2024 (SächsGVBl. S. 923) wurde eine Erweiterung um den Schwerpunkt Wirtschaftskriminalitätsdienst in § 4 Ziffer 7 SächsLVO als Punkt c.) eingefügt.
Die sächsische Polizei steht einem Kriminalitätsphänomen gegenüber, dem aktuell ausschließlich mit der Schaffung einer Sonderlaufbahn „Wirtschaftskriminalist“ und der darauf basierenden Einstellung und Ausbildung von Spezialisten begegnet werden kann. Die Polizei benötigt diese Spezialisten, um Wirtschaftskriminalität effizienter und gezielter zu bekämpfen, da sie das notwendige Wissen, die Technik und die Erfahrung mitbringen, um solche komplexen und oft groß angelegten Verbrechen zu verfolgen. Wirtschaftskriminalität umfasst Delikte wie Insolvenzverschleppungen, Steuerhinterziehung, Insiderhandel, Untreue, banden- oder gewerbsmäßiger Betrug oder Geldwäsche, die oft in großen, schwer verständlichen Netzwerken stattfinden. Ermittlungen im Bereich der Wirtschaftskriminalität erfordern fundierte Kenntnisse in Bereichen wie Rechnungswesen, Finanzwesen, Recht und Unternehmensstruktur. Diese Expertise ist entscheidend, um verdächtige Transaktionen oder Aktivitäten zu erkennen und zu analysieren.
Der entsprechende Vorbereitungsdienst muss nunmehr in der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachrichtung Polizei (SächsAPOPol) geregelt werden. Nach § 30 Satz 1 SächsBG, § 3 Absatz 1 Nummer 8 SächsLVO erlässt das für die Fachrichtung Polizei zuständige Sächsische Staatsministerium des Innern Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen der Polizei. Rechtsänderungen, die Einfluss auf Zuständigkeiten und Verfahren des Ausbildungs- und Prüfungswesens haben, sind zeitnah in den Vorschriften abzubilden. Der Vorbereitungsdienst des Laufbahnschwerpunktes Wirtschaftskriminalitätsdienst soll dabei vergleichbar mit dem bereits bestehenden Vorbereitungsdienst des Laufbahnschwerpunktes Computer- und Internetkriminalitätsdienst ausgestaltet werden.
Darüber hinaus verzögert sich die Einführung des neuen Studienmodells um ein Jahr bis zum 1. September 2026, so dass die betreffende Übergangsvorschrift anzupassen ist. Daneben bedarf es zur Umsetzung aktueller Rechtsprechung der Überarbeitung der Regelung zu unlauterem Verhalten bei Prüfungen bzw. Prüfungsmängeln. Darüber hinaus sollen einige redaktionelle Anpassungen vorgenommen werden.
Marian Otto E-Mail: marian.otto@smi.sachsen.de