Gesetzentwurf Staatsministerium des Innern Justiz, Inneres und Sicherheit

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.03.2024 bis 28.03.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox

Der Entwurf zur Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG) wurde in der Kabinettssitzung am 27. Februar 2024 zur Anhörung freigeben. 

Der Gesetzentwurf knüpft an Vereinbarungen des Koalitionsvertrages an. Der Entwurf sieht vor, dass dem Betroffenen einer polizeilichen Kontrolle unter bestimmten Voraussetzungen die durchgeführte Maßnahme zu bescheinigen ist und Polizeibedienstete ein mitgeführtes Aufzeichnungsgerät bei absehbaren Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs einschalten.

Kontrollbescheinigung

Nach der vorgesehenen Ergänzung des § 15 Absatz 1 SächsPVDG ist eine Identitätskontrolle auf Antrag der betroffenen Person zu bescheinigen, wenn die Maßnahme an einem Ort im Sinne von § 15 Absatz 1 Nr. 2 SächsPVDG stattfindet. Dies ist ein Ort an dem auf Grund von Tatsachen anzunehmen ist, dass dort regelmäßig Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, sich unter Verstoß gegen Aufenthaltsanordnungen oder Kontaktverbote treffen oder sich dort Straftäter verbergen oder dort Personen der Prostitution nachgehen und durch gegen sie gerichtete Straftaten gefährdet sind. Die Kontrollbescheinigung zielt auf eine grundrechtssensible Vornahme der Identitätskontrolle ab und soll die rechtliche Überprüfbarkeit der Maßnahme erleichtern.

Aufzeichnung von Maßnehmen des unmittelbaren Zwangs

Mit der Neufassung des § 41 Abs. 2 Satz 1 und 2 SächsPVDG soll die Pflicht zur Aufzeichnung von polizeilichen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs mittels eines mitgeführten Aufzeichnungsgerätes („Bodycam“) eingeführt werden. Die Aufzeichnung dient der Beweissicherung und der umfassenderen rechtlichen Überprüfbarkeit der Maßnahme.

Geschlechtergerechte Sprache

Das Normsetzungsvorhaben gibt den Anlass, das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz in einer geschlechtergerechten Sprache zu formulieren, damit im Gesetz die Gleichberechtigung von Mann und Frau auch sprachlich zum Ausdruck kommt.

Kontaktperson

Rückfragen zum Verfahren:

0351 564-33632

E-Mail: Beteiligungsportal.SaechsPVDG@smi.sachsen.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen
nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

für die Erhebung und Verarbeitung im Zuge der Beteiligung am Normsetzungsvorhaben zum Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst und zur weiteren Änderung dienstrechtlicher Vorschriften übermittelter personenbezogener Daten

Das Sächsische Staatsministerium des Innern erhebt und verarbeitet zum Zweck der Durchführung des Normsetzungsvorhabens zum Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst und zur weiteren Änderung dienstrechtlicher Vorschriften personenbezogene Daten.

1.    Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des zuständigen Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher:

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Wilhelm-Buck-Straße 2

01097 Dresden E-Mail:

E-Mail: poststelle@smi.sachsen.de

Telefon: (+49) (0)351-5 64 0

Datenschutzbeauftragte:

Datenschutzbeauftragte des Sächsischen Staatsministerium des Innern

Wilhelm-Buck-Straße 2

01097 Dresden

Telefon:           (+49) (0)351-5 64 31 517.

E-Mail:            datenschutzbeauftragter@smi.sachsen.de

2.    Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie verarbeitete personenbezogene Daten

Das Sächsische Staatsministerium des Innern verarbeitet die von Ihnen im Zuge Ihrer Beteiligung übermittelten personenbezogenen Daten [z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse] zum Zweck der Wahrnehmung der Aufgaben des Freistaats Sachsen im Rahmen des Normsetzungsvorhabens zum Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst und zur weiteren Änderung dienstrechtlicher Vorschriften.

3.    Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 17 GG, Art. 35 SächsVerf zur Wahrnehmung der Aufgaben des Freistaates Sachsen im Rahmen des Normsetzungsvorhabens zum Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst und zur weiteren Änderung dienstrechtlicher Vorschriften im öffentlichen Interesse.

Sie sind nicht verpflichtet personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen.

Im Sächsischen Staatsministerium des Innern erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung.

4.    Herkunft der Daten

Die betreffenden Daten werden durch Sie selbst übermittelt und stammen nicht aus anderen Quellen.

5.    Weitergabe von Daten

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Personen außerhalb des Sächsischen Staatsministeriums des Innern ist nicht beabsichtigt.

Innerhalb des Sächsischen Staatsministeriums des Innern erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu den personenbezogenen Daten, die mit deren Verarbeitung zu den oben beschriebenen Verarbeitungszwecken betraut sind.

6.    Dauer der Speicherung

Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie dies zur Bearbeitung des Verarbeitungszwecks und unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Danach werden sie gelöscht. Soweit das Sächsische Staatsministerium des Innern verpflichtet ist, dem Sächsischen Staatsarchiv Unterlagen zur Übernahme anzubieten, ist eine Löschung der personenbezogenen Daten erst nach Anbietung und Verneinung der Archivwürdigkeit durch das Sächsische Staatsarchiv möglich. Bejaht das Sächsische Staatsarchiv die Archivwürdigkeit der Unterlagen, werden diese übernommen. Die Daten werden dort dann dauerhaft gespeichert.

7.    Rechte der betroffenen Person:

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten
  • (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung

Sie haben außerdem nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Aufsichtsbehörde ist die

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Devrientstraße 5

01067 Dresden

Telefon:           (+49) (0)351 85471 101

E-Mail:            saechsdsb@slt.sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Referentenentwurf SächsPVDG

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.