Bebauungsplan Stadt Sebnitz Öffentliche Auslegung

Vorzeitiger Bebauungsplan "Sondergebiet - Western Village Sebnitz e. V

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.07.2024 bis 29.08.2024
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Planzeichnung

Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes "Sondergebiet - Western Village Sebnitz e. V.“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 214 Abs. 4 BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz hat mit Beschluss-Nr. STR/2023/048 vom 21.06.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet - Western Village Sebnitz e. V.“ in der Fassung vom 30.03.2023 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

In der entsprechenden öffentlichen Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt „Neues Grenzblatt“ Nummer 26 vom 30.06.2023, Seite 3 der Großen Kreisstadt Sebnitz wurde jedoch auf § 47 Abs. 2a der Verwaltungsgerichtsordnung (Präklusionsvorschrift) verwiesen. Diese Vorschrift wurde durch den Gesetzgeber inzwischen ersatzlos gestrichenen. Jedoch stellt ein Verweis auf diese nicht mehr rechtswirksame Vorschrift in der öffentlichen Bekanntmachung einen beachtlichen Verfahrensfehler dar.

Um diesen Bekanntmachungsfehler im Sinne des § 214 Abs. 4 BauGB zu heilen, muss im Aufstellungsverfahren an dem letzten fehlerfreien Verfahrensstand wiedereingesetzt werden. Konkret wird das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan am Punkt der betroffenen Beteiligung der Öffentlichkeit wiederaufgenommen und diese damit vollständig wiederholt.

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.06.2024 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet - Western Village Sebnitz e.V.“ i. d. F. v. 30.03.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu wiederholen (Beschluss STR/2024/043).

Der Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes „Sondergebiet - Western Village Sebnitz e.V.", besteht aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung (Teil C), dem Umweltbericht (Teil D), dem Textteil zur Grünordnung (Teil E) und der Artenschutzfachlichen Betrachtung (Teil F), jeweils in der Fassung vom 30.03.2023.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 329/8 der Stadt Sebnitz, Gemarkung Schönbach. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt 17.615 m².

Mit der Aufstellung des vorzeitigen Bauungsplanes soll Baurecht für das Vorhaben „Western Village Sebnitz“ des gleichnamigen Vereins geschaffen werden.

Die vollständigen Planunterlagen zu dem Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes „Sondergebiet Western Village Sebnitz e.V.“ in der Fassung vom 30.03.2023 werden in der Zeit

vom 29.07.2024 bis einschließlich 29.08.2024

sowohl auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Sebnitz als auch auf der Internetseite des Zentralen Landesportales Bauleitplanung des Freistaates Sachsen innerhalb des genannten Zeitraumes zu jedermanns Einsicht und Erörterung veröffentlicht:

https://www.rathaus.sebnitz.de/aktuelles/bekanntmachungen/

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sebnitz/startseite

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, werden die vollständigen Planunterlagen in Papierform

in der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz,

in der Bauverwaltung/Stadtplanung

während der nachfolgenden Zeiten ausgelegt:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag              von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag zusätzlich                                                      von 13.00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag zusätzlich                                                 von 13.00 Uhr bis 17:00 Uhr

Weiter werden auch die DIN-Vorschriften DIN 4020 bzw. DIN EN 1997-2, DIN 18915 sowie DIN 19731, auf die im Bebauungsplanentwurf Bezug genommen wird, gleichzeitig zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Darüber hinaus liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsichtnahme vor:

-  Grünordnungsplan in der Fassung vom 30.03.2023:

Auf der Ebene des Bebauungsplans erfolgt die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen im Grünordnungsplan.

Der Grünordnungsplan enthält Angaben über:

  1. den vorhandenen und den zu erwartenden Zielstand von Natur und Landschaft,

2.         die konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege,

3.         die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft nach Maßgabe dieser Ziele einschließlich der sich daraus ergebenden Konflikte,

 4.        die Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des

Naturschutzes und der Landschaftspflege

-  Umweltbericht zum Bebauungsplan in der Fassung vom 30.03.2023:

Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

Im Mittelpunkt des Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisungen.

- Umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

- LRA Bautzen Stellungnahmen vom 10.06.2022:

                        Hinweise bezüglich Immissionsschutz

                        Hinweise zum Gewässerschutz

                        Hinweise Abfall, Boden, Altlasten

                        Betrachtung zum Artenschutz

-  Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 08.06.2022

Hinweise bezüglich Geologie und Radonschutz

Innerhalb des genannten Zeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zu den vorliegenden Planunterlagen abgegeben werden.

Stellungnahmen können elektronisch übermittelt werden an: info@stadtverwaltung-sebnitz.de oder per Fax an: 035971 53053. Sie können auch bei der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Außerhalb der Öffnungszeiten sind außerdem auch Terminvereinbarungen möglich. (Telefonnummer 035971 – 84 205 bzw. 84 – 150)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können, gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:

Die öffentliche Bekanntmachung ist zusätzlich ins Internet eingestellt worden und befindet sich auf der Homepage der Großen Kreisstadt Sebnitz unter: https://www.rathaus.sebnitz.de/aktuelles/bekanntmachungen/

Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.

Kretzschmar

Oberbürgermeister

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