Bebauungsplan Stadt Sebnitz Frühzeitige Beteiligung

Vorzeitiger Bebauungsplanes "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 08.07.2024 bis 08.08.2024
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Planzeichnung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“ im Ortsteil Lichtenhain der Großen Kreisstadt Sebnitz gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.06.2024 mit Beschluss Nr. STR/2024/044 den Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“ im Ortsteil Lichtenhain gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Das Vorhabengebiet befindet sich in Ortsteil Lichtenhain der Großen Kreisstadt Sebnitz. Der Geltungsbereich des vorzeitigen Bebauungsplanes hat eine Größe von 19.710 m² und umfasst die Flurstücke 143/3, 143/4, 143/5, 149/2 und 133/2 sowie Teile von Flurst. 149/1 und 150 der Gemarkung Lichtenhain.

Mit dem vorzeitigen Bebauungsplan "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“ sollen auf dem nicht mehr genutzten Sportplatz in Lichtenhain im direkten Anschluss an die vorhandene öffentliche Gaststätte mit Bowlingbahn die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Caravan- und Campingplatzes geschaffen werden.

Der Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes „Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“, besteht aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung (Teil C), der Anlage zur Begründung (Teil C-Anlage 1) und dem Umweltbericht (Teil D) in der Fassung vom 31.05.2024.

Die Veröffentlichung im Internet finden Sie auf der Homepage des Sebnitzer Rathauses unter: https://www.rathaus.sebnitz.de/aktuelles/bekanntmachungen/

Die öffentliche Beteiligung zum Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“ im Ortsteil Lichtenhain erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit

vom 08.07.2024 bis einschließlich 08.08.2024

in der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz,

in der Bauverwaltung/Stadtplanung

während folgender Zeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag              von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag zusätzlich                                                      von 13.00 Uhr bis 18:00 Uhr

und Donnerstag zusätzlich                                         von 13.00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:

  • Umweltbericht (Teil D) in der Fassung vom 31.05.2024

Büro für Landschaftsarchitektur Hübner, Liseselotte-Hermann-Str. 4, 02625 Bautzen

Der Umweltbericht liefert eine Bestandsaufnahme sowie eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung. Es werden Planungsalternativen untersucht sowie eine Eingriffs- Ausgleichsbilanz erstellt. Außerdem enthält der Umweltbericht naturschutzfachliche und grünordnerische Maßnahmen.

Die umweltrelevanten Unterlagen dienen insgesamt der Verdeutlichung der ökologischen Ziele des Baugebietes sowie der Sicherung der Niederschlagswasserversickerung.

Die kompletten Planunterlagen sind außerdem auf der Internetseite des Zentralen Landes-portales Bauleitplanung des Freistaates Sachsen innerhalb des genannten Zeitraumes veröffentlicht: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sebnitz/startseite

Während der öffentlichen Beteiligung können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes "Caravan- und Campingplatz Lichtenhain“ im Ortsteil Lichtenhain abgegeben werden.

Stellungnahmen können elektronisch übermittelt werden an: info@stadtverwaltung-sebnitz.de oder per Fax an: 035971 53053. Sie können auch bei der Stadtverwaltung Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Außerhalb der Öffnungszeiten sind Terminvereinbarungen möglich. (Telefonnummer 035971 – 84 205 bzw. 84 – 150)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können, gemäß § 4a Abs. 6 BauGB, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.

gez. Kretzschmar

Oberbürgermeister

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