Bebauungsplan Stadt Sebnitz Öffentliche Auslegung

Bürgerbeteiligung zum B-Plan Entwurf "Sondergebiet- Western Village e.V."

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.07.2023 bis 18.08.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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B-Plan "Sondergebiet Western Village e.V.", Entwurf

Bekanntmachung der Stadt Sebnitz Grenzblatt vom 30.06.2023

Billigung und Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Sondergebiet Western Village e.V.“

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz hat mit Beschluss Nr. STR/2023/048 vom 21.06.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Western Village e.V.“ in der Fassung vom 30.03.2023 gebilligt und seine öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.

Der Entwurf der Planung in der Fassung vom 30.03.2023 wird vom 17.07.2023 bis einschließlich 18.08.2023 in der Stadtverwaltung Sebnitz im Bauamt/Stadtplanung während folgender Zeiten zur Einsicht öffentlich ausgelegt:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag zusätzlich von 13.00 Uhr bis 18:00 Uhr und

Donnerstag zusätzlich von 13.00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung. Parallel dazu ist eine Einsichtnahme über das Beteiligungsportal Bauleitplanung des Landes Sachsen möglich. Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Stadtverwaltung vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beim Beschluss zur Abwägung zum o. g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.  Kretzschmar Oberbürgermeister

Kontaktperson

Große Kreisstadt Sebnitz

Stadtverwaltung

Bauamt/ Stadtplanung

Frau Jeannette Frei

Kirchstraße 5

01855 Sebnitz

Datenschutzerklärung

Datenschutzinformation gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

im Rahmen der Bauleitplanung der Großen Kreisstadt Sebnitz

Verantwortlicher:

Große Kreisstadt Sebnitz

vertreten durch den Oberbürgermeister

Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz

Telefon:     035971 84 0

E-Mail:       info@stadtverwaltung-sebnitz.de

Internet:    www.sebnitz.de

 

Datenschutzbeauftragter:

Dresdner Institut für Datenschutz

Hospitalstraße 4, 01097 Dresden

Telefon:      +49 351 655 722 0

E-Mail:        zentrale@dids.de

Internet:     www.dids.de

 

Verarbeitungszwecke sowie Rechtsgrundlage:

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten – insbesondere Namen, Kontaktdaten sowie im Rahmen von Stellungnahmen dargelegten Informationen – erfolgt zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung der Großen Kreisstadt Sebnitz gemäß Art. 6 Abs. 1 S. lit. e DS-GVO in Verbindung mit den spezialgesetzlichen Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere § 3 BauGB. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, sofern dies zur Ermittlung abwägungsrelevanter Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen von Amts wegen erforderlich ist. Weiterhin ermöglichen die Vorschriften des Baugesetzbuches die Abgabe von Stellungnahmen von natürlichen und juristischen Personen. In diesem Rahmen erfolgt ebenfalls die Verarbeitung der diesbezüglich geäußerten Stellungnahmen sowie gegebenenfalls Angaben zu Grundstücken, Flurstücksbezeichnungen sowie Eigentumsverhältnissen.

 

Empfänger bei Datenübermittlung:

Im Rahmen der oben aufgeführten Verarbeitungszwecke werden personenbezogene Daten an folgende Empfänger übermittelt: Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen der Bauleitplanung; Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB übertragen wurde (z.B. Planungsbüros); höhere Verwaltungsbehörden im Rahmen der Genehmigung gemäß § 10 BauGB; Gerichte im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen.

 

Dienstleister:

Mit von uns eingesetzten Dienstleistern bestehen Verträge zu Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO.

 

Absicht eines Drittlandtransfers einschließlich der Rechtsgrundlage:

Es erfolgt keine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland.

 

Dauer der Speicherung:

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung der oben genannten Zwecke, insbesondere gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Aufgrund der dauerhaften Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung der Bauleitplanung ist eine dauerhafte Speicherung der Verfahrensakten notwendig. Die Aufbewahrung darüberhinausgehender Unterlagen und Dokumente erfolgt unter Berücksichtigung der hierfür einschlägigen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

 

Hinweise auf Betroffenenrechte:

Betroffene können jederzeit Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie gegebenenfalls Berichtigung oder Löschung beziehungsweise Einschränkung der Verarbeitung verlangen oder einer Verarbeitung widersprechen. Außerdem besteht zu ihren Gunsten ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus kann, sofern die Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung durchgeführt wird, diese jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Zur Ausübung Ihrer Rechte steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter unter den oben genannten Kontaktdaten zur Verfügung.

 

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:

Es besteht für jede betroffene Person gemäß Art. 77 DS-GVO ein Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde, wenn vermutet wird, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt.

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