Umfrage Stadt Sebnitz Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

Sebnitz - Umbenennung doppelte Straßennamen, Phase 2

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 29.11.2024 bis 31.12.2024
  • Teilnehmer 0 Teilnehmer
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In der öffentlich-rechtlichen Eingliederungsvereinbarung vom 01.12.2012 wurde der Stadtrat der Großen Kreisstadt Sebnitz unter § 16 – Straßennamen -  bereits beauftragt, zur Vermeidung von gleichlautenden Straßennamen eine Umbenennung zu prüfen.

Gemäß § 5 Abs. 4 S. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) ist die Benennung von Gemeindeteilen sowie der innerhalb der bebauten Gemeindeteile dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze und Brücken Angelegenheit der Gemeinde. Ferner sind gleichlautende Benennungen innerhalb desselben Gemeindeteils unzulässig.

Aufgrund von Hinweisen aus den Einwohnerversammlungen sowie diverser Versanddienstleister wurde die Verwaltung mit der Umbenennung doppelter Straßennamen im Stadtgebiet beauftragt. Der Stadtrat hat dies in einem Grundsatzbeschluss im Januar 2024 beschlossen.

Nach Abschluss der ersten Phase zur Sammlung von Ideen für die geplante Straßenumbenennung beginnt nun die zweite Phase: die Abstimmung über die eingereichten Vorschläge. Die Abstimmung ist ab sofort möglich und endet am 31. Dezember 2024.

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