Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Schwarzenberg Öffentliche Auslegung

Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmeplanung der Stadt Schwarzenberg 2024

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.03.2024 bis 11.04.2024
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

über einen Aufstellungsbeschluss einer Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmenplan

Die Europäische Union hat sich das Ziel gestellt, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder diese zu mindern. Dazu hat die EU bereits im Jahr 2002 eine Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen. Diese Richtlinie ist in deutsches Recht umgesetzt worden, speziell in den §§ 47a bis 47f Bundesimmissionsschutzgesetz und in der 34. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Verordnung über die Lärmkartierung).

Die genannten Regeln sehen vor, dass die Lärmbelastung nach europaweit einheitlichen Methoden ermittelt und in Lärmkarten dargestellt sowie die Öffentlichkeit über die Belastungen und die Auswirkungen informiert wird. Im Rahmen der Lärmkartierung waren für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern (in Sachsen betrifft dies Dresden, Leipzig und Chemnitz), für Hauptverkehrsadern mit einem Verkehrsaufkommen von mehr 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, für Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen Lärmkarten anzufertigen. Im Gebiet der Stadt Schwarzenberg betrifft dies die B101 von Gemarkungsgrenze Lauter bis Raschau  sowie die S 272 vom Viadukt bis Gemarkungsgrenze Antonsthal (Karlsbader Straße). Die Kartierung erfolgte durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Ermittelt wurde die Höhe der jeweiligen Geräuschbelastungen – dargestellt in Karten - sowie die Zahl der betroffenen Menschen in der jeweils ausgewählten Pegelklassen.

Seitens der Stadt Schwarzenberg war zu prüfen, ob eine Gesundheitsgefährdung der Bewohner durch Umgebungslärm besteht und ob Maßnahmen umgesetzt werden. Ziel der Lärmkartierung ist die Beschlussfassung entweder über einen Lärmaktionsplan mit oder einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmenplan.

Der Schwarzenberger Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.02.2024  den Beschluss Nr. 484/2024 über die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes ohne Maßnahmenplan gefasst, außerdem wurde sich mit der Festsetzung von ruhigen Gebieten gemäß § 47 d Abs. 2 BImSchG befasst.  

Der Aufstellungsbeschluss einschließlich Sachverhalt, der Entwurf der Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmeplan mit den Übersichten der Betroffenheit sowie die dazugehörigen Lärmkarten werden auf der Internetseite der Stadt Schwarzenberg www.schwarzenberg.de und auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de vom

11.03.2024 bis 11.04.2024 veröffentlicht.

Während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist können Bedenken und Anregungen in der Stadtverwaltung Schwarzenberg abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in der genannten Veröffentlichungsfrist die Unterlagen in der Stadtverwaltung Schwarzenberg, Straße der Einheit 20, Bürgerservice, zu jedermanns Einsichtnahme während folgender Zeiten öffentlich ausliegen:

Montag           09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag         09.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag     09.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag            09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c Datenschutzgrundverordnung im Rahmen des Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungahmen bei der Beschlussfassung über die Lärmaktionsplanung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Schwarzenberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.

Schwarzenberg, den 01.03.2024

R. Gehart

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Frau Sabina Loos
Telefon: 03774 266410
E-Mail: s.loos@schwarzenberg.de

Datenschutzerklärung

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c Datenschutzgrundverordnung im Rahmen des Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang