Ortsübliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Schwarzenberg
Öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaikfreiflächenanlage in der Ortslage Erla-Crandorf“ in der Fassung vom Januar 2022 in der Großen Kreisstadt Schwarzenberg gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Schwarzenberg hat in seiner Sitzung am 28.02.2022 (Beschlussnummer 294/2022) den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaikfreiflächenanlage in der Ortslage Erla-Crandorf“ in der Fassung vom Januar 2022 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs.1 BauGB die öffentliche Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaikfreiflächenanlage in der Ortslage Erla-Crandorf“ in der Fassung vom Januar 2022 mit Begründung und Umweltbericht liegen in der Zeit
vom 21.03.2022 – 22.04.2022
in der Stadtverwaltung Schwarzenberg, Rathaus, Bürgerservice im Erdgeschoss, Straße der Einheit 20, 08340 Schwarzenberg während der Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Auf Grund eventueller Beschränkungen der Zugänglichkeit des Rathauses im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (Coronavirus) bitten wir Sie, bevor Sie in die Stadtverwaltung Schwarzenberg zur Einsichtnahme kommen, einen Termin unter der Telefonnummer 03774/266-309 zu vereinbaren.
Sollte im Falle einer fortwährenden Zugangsbeschränkung in der Stadtverwaltung Schwarzenberg aufgrund der COVID-19-Pandemie (Coronavirus) eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Baugesetzbuches nicht möglich sein, so gilt die Beteiligung nach dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG). Demnach genügt allein die Veröffentlichung im Internet.
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaikfreiflächenanlage in der Ortslage Erla-Crandorf“ schriftlich eingereicht oder während der Sprechzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen werden zusätzlich während der Auslegungsfrist gemäß § 4a Abs. 4 S. 1 BauGB über das Internet zugänglich gemacht und können auf dem Internetportal der Stadt Schwarzenberg unter www.schwarzenberg.de/de/buergerbeteiligungsportal.html sowie über das Zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaikfreiflächenanlage in der Ortslage Erla-Crandorf“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Schwarzenberg, den 04.03.2022
R. Gehart
Oberbürgermeister
Frau Sabina Weißflog Telefon: 03774 266410 E-Mail: s.weissflog@schwarzenberg.de