Bebauungsplan Gemeinde Schmölln-Putzkau Beschluss

3.Änderung des Bebauungsplans"Gewerbegebiet Putzkau" Abwägung zur Satzung

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 17.12.2022 bis 16.12.2023
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Gemeinderat Schmölln-Putzkau hat mit seiner Sitzung am 13.12.2022 nachfolgenden Beschluss Nr. 190/41/2022 gefasst:

Der Abwägungsvorschlag (Abwägungstabelle lfd. 1 bis 59) zu den eingereichten Anregungen, Bedenken sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB), in der Fassung vom 30.11.2022, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird in allen Punkten beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Der räumliche Geltungsbereich der Abwägung umfasst folgende Flurstücke:

682/18, 682/21, 682/b, 682/10, 738/5, 738/6, 710/3, 710/4, 709/3, 709/4, 682/22, 682/24, 681/4, 681/5, 681/2, 678/a, 678/4, 677/c, 677/17, 677/16, 644/6, 644/5, 677/10, 677/7 und 644/2 sämtlich Gemarkung Niederputzkau sowie die Flurstücke 1173/8, 475/1 und 494 Gemarkung Oberputzkau.

Die öffentliche Auslegung zur Abwägung 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Putzkau“, Gemarkung Oberputzkau findet im Zeitraum vom 17.12.2022 bis 03.02.2023 statt.

 

Kontaktperson

Die Öffentlichkeit hat nach § 3 (1) BauGB die Möglichkeit, im Zeitraum vom 17.12.2022 bis einschließlich 03.02.2023 die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1 in 01877 Schmölln-Putzkau während folgender Zeiten einzusehen:

Montag/Mittwoch/Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Freitag 08.00 – 12.00 Uhr

Es gelten die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus-SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung). Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des Bebauungsplanentwurfs können auch telefonisch bei Frau Jana Gano unter (03594) 77 11 22 oder per E-Mail unter bauamt@schmoelln-putzkau.de gestellt werden. Diese werden zeitnah fernmündlich beziehungsweise per E-Mail beantwortet.

Die Unterlagen des Bebauungsplanes können außerdem im Internetportal der Gemeinde Schmölln-Putzkau www.schmoell-putzkau.de  eingesehen werden.

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage § 3 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung und des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bauleitplanverfahrens“, welche  ebenfalls mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang