Bebauungsplan Gemeinde Schmölln-Putzkau Beschluss

3.Änderung des Bebauungsplans"Gewerbegebiet Putzkau"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 17.12.2022 bis 16.12.2023
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Planzeichnung

Zum Satzungsbeschluss 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Putzkau"

Der Gemeinderat Schmölln-Putzkau hat mit seiner Sitzung am 13.12.2022 nachfolgenden Beschluss Nr. 191/41/2022 gefasst:

Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeinde den Bebauungsplan als Satzung.

Gemäß § 10 Abs 3 BauGB ist der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst folgende Flurstücke:

682/18, 682/21, 682/b, 682/10, 738/5, 738/6, 710/3, 710/4, 709/3, 709/4, 682/22, 682/24, 681/4, 681/5, 681/2, 678/a, 678/4, 677/c, 677/17, 677/16, 644/6, 644/5, 677/10, 677/7 und 644/2 sämtlich Gemarkung Niederputzkau sowie die Flurstücke 1173/8, 475/1 und 494 Gemarkung Oberputzkau.

Die öffentliche Auslegung zum Satzungsbeschluss 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Putzkau“, Gemarkung Oberputzkau findet im Zeitraum vom 17.12.2022 bis 03.02.2023 statt.

 

 

 

 

 

 

                               

 

Kontaktperson

Es gelten die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus-SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung).

Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des Bebauungsplanentwurfs können auch telefonisch bei Frau Jana Gano unter (03594) 77 11 22 oder per E-Mail unter bauamt@schmoelln-putzkau.de gestellt werden. Diese werden zeitnah fernmündlich beziehungsweise per E-Mail beantwortet.

Die Öffentlichkeit hat nach § 3 (1) BauGB die Möglichkeit, im Zeitraum vom 17.12.2022 bis einschließlich 03.02.2023 die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1 in 01877 Schmölln-Putzkau während folgender Zeiten einzusehen:

Montag/Mittwoch/Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Freitag 08.00 – 12.00 Uhr

 

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