Der Gemeinderat der Gemeinde Rietschen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.11.2023 (Beschluss 74/2023) und der Gemeinderat der Gemeinde Kreba-Neudorf am 18.12.2023 (Beschluss 39/12/2023) die Aufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Rietschen / Kreba-Neudorf beschlossen. Der Gemeinschaftsausschuss der VG hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 18.01.2024 getroffen (Beschluss 3/2024).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form der öffentlichen Auslegung. Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der VG Rietschen / Kreba-Neudorf liegt
vom 10. März bis einschließlich 22. April 2025
in der Gemeindeverwaltung Rietschen, Forsthausweg 2, 02956 Rietschen während der Dienstzeiten sowie nach vorheriger Terminvereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Zusätzlich können die vollständigen Vorentwurfsunterlagen auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ während des o. g. Auslegungszeitraumes eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich während der öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren. In dieser Zeit besteht die Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern sowie Anregungen und Bedenken zur Planung gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Rietschen / Kreba-Neudorf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer: 035772 42122 (Bauamt) empfehlenswert. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers (Name, Vorname, Adresse) und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes enthalten. Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: bau@rietschen.de
Während der Zeit der öffentlichen Auslegung liegen folgende Unterlagen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes (in der Fassung vom 29.01.2025) aus:
Hinweis: Drucktechnisch bedingt liegt die Planzeichnung für die öffentliche Auslage in drei Teilplänen vor (Plan 1: Gesamtübersichtsplan VG, Plan 2: Teilplan Gemeinde Rietschen und Plan 3: Teilplan Gemeinde Kreba-Neudorf).
Anhang 1: Umweltbericht zur Flächennutzungsplanung
Anhang 2: Anlagen zur Begründung
Beiplan 1: Bergbau + Altlasten (Maßstab 1:15.000) Beiplan 2: Umwelt (Maßstab 1:15.000)
Beiplan 3: Denkmale + Landschaftserleben (Maßstab 1:15.000)
Öffentlich nicht zugängliche Normen und Verordnungen, welche Festsetzungen der Planung betreffen, werden an der o. g. Stelle zur Einsicht bereitgehalten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die VG Rietschen / Kreba-Neudorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Des Weiteren werden nach § 3 Abs. 3 BauGB alle Einwendungen ausgeschlossen, die Vereinigungen im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Rietschen, den 31.01.2025
Ralf Bremer
Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses der VG
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.
E-Mail: ut@rietschen.de