Beschluss Nr. 8/2024 - Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat Rietschen beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 25.03.2024:
Begründung
Die Gemeinde Rietschen beabsichtigt auf einer kommunalen Grünfläche in Nieder Prauske die Entwicklung eines ca. 16.581 m² großen Wohngebietes. Aufgrund zahlreicher Nachfragen und dem Mangel an geeigneten Wohnbauflächen im Gemeindegebiet möchte die Gemeinde vor Inkrafttreten des Flächennutzungsplanes Bauland ausweisen. Damit soll die städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Gemeinde Rietschen gesichert werden.
Hierfür sollen innerhalb der Flurstücke 148/10, 148/15, 148/15, 148/16, 148/17, 148/18, 148/19, 148/20, 148/21, 148/22, 148/23, 148/24, 148/25, 148/26, 148/27, 148/28, 148/29, 148/30, 168/7, 168/8, 168/9, 168/10, 168/11, 481/8, 482/8, 482/9, 482/10 und 482/11 der Gemarkung Rietschen Flur 6 Wohnbauflächen zur Eigenentwicklung geschaffen werden.
Das Plangebiet befindet sich zwischen der Viereichener Straße und dem Daubitzer Weg und ist zu drei Seiten durch Wohnbebauung umgrenzt.
Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Plan wird nach § 13 i.V.m. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung sowie im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Danach sind die Umweltprüfung und der Verfahrensschritt zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung entbehrlich.
Gemeinde Rietschen
Bauverwaltung
Frau Ute Thielsch
Tel.: +49 (0) 35772 42122
E-Mail: bau@rietschen.de