Bebauungsplan Gemeinde Rietschen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Teicha“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.06.2023 bis 19.07.2023
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Rietschen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.05.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Teicha“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Planfassung vom 08.05.2023 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 08.05.2023 sowie die dazugehörigen Anlagen wurden gebilligt.

Beschlossen wurde dabei auch, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Teicha“ dahingehend zu ändern, dass eine Teilfläche des Flurstückes 96 der Gemarkung Teicha Flur 2 in den Geltungsbereich einbezogen wird und das Flurstück 78/1 der Gemarkung Teicha Flur 1 sowie die Flurstücke 92 und 93 der Gemarkung Teicha Flur 2 aus dem Geltungsbereich herausgenommen werden.

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Teicha“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung, dem Umweltbericht in der Fassung vom 08.05.2023 sowie den dazugehörigen Anlagen

vom 19. Juni 2023 bis einschließlich 19. Juli 2023

in der Gemeindeverwaltung Rietschen, Forsthausweg 2, 02956 Rietschen während der allgemeinen Sprechzeiten:

Dienstag          09:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Donnerstag      09:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Außerhalb der Öffnungszeiten sind Einsichtnahmen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Die kompletten Planentwurfsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraumes auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

[1]        Umweltbericht zur Planung. Er ist Teil der Begründung.

[2]        Artenschutzfachbeitrag zum Bebauungsplan von Dr. Markus Ritz, Görlitz vom 11.03.2022

[3]        Fledermausgutachten zum Bebauungsplan von Dipl.-Biol. Ch. Schmidt, Niesky von Sept. 2022

[4]        Baugrunduntersuchung IFG Ingenieurbüro für Geotechnik GmbH, Bautzen vom 02.11.2022 inkl. Untersuchung zum Altbergbau von Dr. Uwe Knobloch Geotechnik, Ingenieurbüro, Zwickau vom 24.10.2022

[5]        Entwässerungskonzept von Richter + Kaup vom 08.05.2022, bestehend aus Planzeichnung und Berechnungsansatz

[6]        Schalltechnisches Gutachten von IDU Ingenieurgesellschaft für Datenverarbeitung und Umweltschutz mbH vom 22.05.2023

die eingegangenen Stellungnahmen (SN) aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB

[7]        Stellungnahme Landkreis Görlitz, Amt für Kreisentwicklung vom 29.07.2020

[8]        Stellungnahme Landkreis Görlitz, Umweltamt vom 07.07.2020

[9]        Stellungnahme Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung/
SG Flurneuordnung und Untere Landwirtschaftsbehörde vom 18.06.2020

[10]      Stellungnahme Landkreis Görlitz, Amt für Brandschutz vom 29.07.2020

[11]      Stellungnahme Landkreis Görlitz, Dezernat III - Kreisforstamt vom 02.07.2020

[12]      Stellungnahme Landkreis Görlitz, SG Beauftragte für die Belange von Menschen mit
Behinderungen vom 06.07.2020

[13]      Stellungnahme Landkreis Görlitz, Gesundheitsamt/ SG Hygiene vom 09.07.2020

[14]      Stellungnahme Landesdirektion Sachsen, Raumordnungsbehörde vom 16.09.2020

[15]      Stellungnahme Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien vom 18.06.2020

[16]      Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, vom
07.07.2020

[17]      Stellungnahme Sächsisches Oberbergamt vom 19.06.2020

[18]      Stellungnahme Lausitz Energie Bergbau AG vom 06.07.2020

[19]      Stellungnahme Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen vom 18.06.2020

[20]      Stellungnahme Deutsche Bahn AG vom 16.07.2020

[21]      Stellungnahme Bürger 1 vom 07.09.2020

[22]      Stellungnahme Bürger 2 vom 13.08.2020

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:

  • finden sich in [1], [4], [5]; [8]; [14]; [15]; [16]; [17]; [18]; [19] und [20]
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Geologie, Altlasten, bergbauliche Situation und Restlochböschungen, Oberflächen- und Grundwasser sowie zum Hoch- und Grundwasserschutz, Lage im Trinkwasserschutzgebiet, Lage im Vorranggebiet Wasserversorgung, Verfahren zum Gewässerausbau, Entwässerung, Auswirkungen durch die Planung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:

  • finden sich in [1], [6], [8] und [21]
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben, Schallemissionsquellen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:

  • finden sich in [1]
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Bestandssituation vor Ort und Auswirkungen durch das Vorhaben sowie Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen und Biotope (Flora):

  • finden sich in [1], [2], [3]; [8]; [11]; [15]; [16]; [20] und [22]
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: aktuelle und geplante Flächennutzungen (Biotope), vorkommende geschützte Biotope, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, NATURA 2000, Artenschutz, Vorkommen von Waldflächen im Sinne des Sächsischen Waldgesetztes, Auswirkungen durch die Planung, Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere (Fauna):

  • finden sich in [1], [2], [3]; [8] und [11]
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: vorkommenden Arten, Artausstattung und Bedeutung des Plangebietes und der Umgebung in Bezug auf die Avifauna (Vögel), Fledermäuse, Amphibien und Reptilien (Zauneidechse), NATURA 2000, Artenschutz, Aussagen zu Stör- und Barrierewirkung, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:

  • finden sich in [1], [4], [6]; [8]; [10]; [12]; [13]; [16]; [17] und [21]
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Emissionsbelastungen und zum Immissionsschutz sowie zum Radonschutz, auf Gefahrenabwehr durch den Altbergbau und Restlöcher, Auswirkungen durch die Planung, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

  • finden sich in [1], [2], [3]; [8] und [11]
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Kultur- und Sachgütern sowie der Archäologie, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen.

Öffentlich nicht zugängliche Normen und Verordnungen, welche Festsetzungen der Planung betreffen, werden an der o. g. Stelle zur Einsicht bereitgehalten.

Während der öffentlichen Auslegung kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren sowie Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Teicha“ schriftlich auf dem Postweg oder zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle vorbringen. Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an post@rietschen.de .

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Rietschen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Da das Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Rietschen, 01.06.2023

Ralf Brehmer

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Rietschen

Bauverwaltung

Frau Ute Thielsch

Tel.: +49 (0) 35772 42122

E-Mail: post@rietschen.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

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