Bebauungsplan Stadt Riesa Öffentliche Auslegung

1. Änderung Bebauungsplan „Am Sportplatz“ Jahnishausen

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 15.07.2025 bis 18.08.2025
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Riesa beschloss in seiner Sitzung am 02. Februar 2022, das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Sportplatz“ im Ortsteil Jahnishausen durchzuführen. Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst die Flurstücke Nr. 50/72 und 50/73 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 49, 50/62, 50/74 und 50/77, jeweils Gemarkung Jahnishausen. Der räumliche Geltungsbereich ist der mitveröffentlichten Abbildung zu entnehmen.

Die vorgenannten Flurstücke liegen überwiegend im Geltungsbereich des seit 23. August 1994 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Sportplatz“. Die Stadt Riesa beabsichtigt mit der 1. Änderung eine Neuordnung für noch nicht bebaute Teilflächen im Umgriff des Bebauungsplanes. Das überplante Areal ist zukünftig für eine Wohnnutzung vorgesehen. Zur planungsrechtlichen Sicherung der vorgesehenen Bebauung am Standort ist diesbezüglich die 1. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Sportplatz“ Jahnishausen erforderlich.

Nachdem es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, wird das Änderungsverfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der Erstellung eines eigenständigen Umweltberichtes nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB abgesehen.

Eine erste Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung fand bereits vom 28. Februar 2022 bis einschließlich 4. April 2022 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls in diesem Zeitraum beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Die dabei vorgebrachten Anregungen und neue Erkenntnisse führten zu einer Neuaufstellung des Entwurfes, dabei wurde auch der Geltungsbereich der 1. Änderung erweitert. Der neue Entwurf wurde durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Riesa in der Sitzung am 25. Juni 2025 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Sportplatz“ Jahnishausen, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 19. Juni 2025, sowie die Anlage 1 (Geotechnisches Gutachten, Bericht vom 15.10.2024) wird gemäß 8 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15. Juli 2025 bis einschließlich 18. August 2025 veröffentlicht.

Zusätzlich liegt der geänderte Entwurf im oben genannten Zeitraum in der Stadtverwaltung Riesa, 01589 Riesa, Friedrich-Engels-Straße 13 im Stadtbauamt, Sachgebiet Stadtplanung, EG Zimmer 0.14 zu den nachfolgend aufgeführten Zeiten:

montags und donnerstags 08:00 - 12:00 Uhr und 13.00 Uhr - 15:00 Uhr

dienstags 08:00 - 12:00 Uhr und 13.00 Uhr - 18:00 Uhr

mittwochs 08:00 - 12:00 Uhr und 13.00 Uhr - 14:00 Uhr

und freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch über das im Beteiligungsportal bereitgestellte Online-Formular oder per E-Mail an stadtbauamt@stadt-riesa.de abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen auch in der Stadtverwaltung der Stadt Riesa innerhalb der o. g. Zeiten abgegeben bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

ARNOLD CONSULT AG
Frau Kotza
Telefon (0 35 21) 7594-26

Informationen

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