Bebauungsplan Stadt Riesa Beschluss

vorhabenbezogener Bebauungsplan "Einzelhandel, Pausitzer Straße"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 06.04.2021 bis 07.05.2021
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Riesa hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2022 mit Beschluss-Nr. BV/150/2022 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Einzelhandel Pausitzer Straße" gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB), bestehend aus der Planzeichnung Teil A einschließlich textlichen Festsetzungen Teil B in der Fassung vom 07.09.2021 (Anlage I) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 02.09.2021 als Bestandteil zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Satzung (Anlage II) beschlossen und billigt die Begründung Teil C in der Fassung vom September 2021 (Anlage III) mit dem Anlagenteil, bestehend aus dem Verträglichkeitsgutachten von Dr. Lademann & Partner vom 13.05.2020 (Anlage 1), der aktualisierten Schallimmissions-prognose der SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH mit der Gutachten-Nr. 2015-20-AA-20-PB002 vom 09.10.2020 (Anlage 2), der verkehrstechnischen Untersuchung der HOFFMANN-LEICHTER Ingenieur-gesellschaft vom  17.07.2020 (Anlage 3), dem geotech-nischen Untersuchungsbericht vom Institut für Geotechnik, Büro Halle unter dem Aktenzeichen-08 19 25 vom 22.10.2021 (Anlage 4),  der Umweltverträglichkeitsprüfung des Büro Knoblich mit der Projektnummer 19-142 vom Oktober 2020 (Anlage 5), der Erschließungsvorplanung Regenwasser und Schmutzwasser von der ARNOLD CONSULT AG vom 11.02.2021 (Anlage 6) und der Löschwasserauskunft vom 10.09.2020 (Anlage 7).

Kontaktperson

Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA

Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin
Telefon (0 34 23) 75860-0
Fax (0 34 23) 75860-59
E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de

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