Bebauungsplan Stadt Reichenbach im Vogtland Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Sondergebiet Caravanstellplatz an der Göltzschtalbrücke “

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 21.09.2026 bis 23.10.2026
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Planzeichnung

Die Stadt Reichenbach im Vogtland macht folgendes bekannt.

Ortsübliche Bekanntmachung

des Beschlusses

  • zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes der Stadt Reichenbach im Vogtland "Sondergebiet Caravanstellplatz an der Göltzschtalbrücke im Ortsteil Mylau der Stadt Reichenbach im Vogtland“ in der Fassung vom 12.08.2026

Der Stadtrat der Stadt Reichenbach im Vogtland hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.09.2026 die Beschlüsse zum Vorentwurf des Bebauungsplanes "Sondergebiet Caravanstellplatz an der Göltzschtalbrücke im Ortsteil Mylau der Stadt Reichenbach im Vogtland“ in der Fassung vom 12.08.2026, bestehend aus Teil A Planzeichnung, Teil B Textliche Festsetzungen, Teil C Hinweise einschließlich Begründung mit Umweltbericht, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie dessen öffentlicher Auslegung gefasst.

Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Ziel und Zweck der Planung:

Ziel des Vorhabens ist die Errichtung eines möglichst autarken und ganzjährig zugänglichen Wohnmobilplatzes, mit ca. 30 Stellplätze in unterschiedlichen Größen und Preiskategorien sowie mehreren Tiny-Häusern. Auf eine Vollversiegelung des Bodens soll weitestgehend verzichtet werden. Stattdessen sollen versickerungsfähige Beläge zur Anwendung kommen, die auch barrierefrei sind. Durch die Zufahrt über die Schwerlastbrücke am Karl-Marx-Ring soll der Stellplatz für ein breites Spektrum an unterschiedlichen Wohnmobilen und Caravanern zugänglich. Die einzelnen Stellplätze sollen ausreichend Platz bieten und durch möglichst natürliche Sichtbarrieren, z.B. durch Hecken, voneinander getrennt werden. Mit der Umsetzung des Vorhabens, zu der das Verfahren für einen Bebauungsplan der erste Schritt ist, wird eine erhebliche touristische Aufwertung des Umfeldes der Göltzschtalbrücke erreicht.

Bauleitpläne sind durch die Städte/Gemeinden aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB).

Das Plangebiet bildet einen unbeplanten Bereich im Außenbereich ohne bauliche Strukturen und verfügt über eine sehr gute verkehrliche Erschließung. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung sowie eine Entwicklung der Nutzungs- und Infrastruktur in die Wege geleitet werden.

Die Entwicklung des Plangebietes als Caravanstellplatz hat nachfolgende Auswirkungen:

- Erweiterung der Siedlungsstruktur mit Ansiedlung neuer Nutzungen,

- Erweiterung der Erschließungsstruktur,

- Teilversiegelung von Flächen,

- Auswirkungen auf die städtebauliche Struktur des Ortsteiles und das Stadtbild,

- geringfügige Erhöhung des Anfalls von Niederschlagswasser.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für die Umsetzung des Vorhabens, der Errichtung eines Caravanstellplatzes, geschaffen werden. Damit verbunden sind folgende Planungsziele:

- geordnete städtebauliche Entwicklung,

- geordnete Erschließung,

- Regelung des Niederschlagswasserabflusses,

- naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, Artenschutz.

Im Vorfeld der Erarbeitung des Vorentwurfes des verbindlichen Bauleitplanes "Sondergebiet Caravanstellplatz an der Göltzschtalbrücke im Ortsteil Mylau der Stadt Reichenbach im Vogtland“ in der Fassung vom 12.08.2026 fand ein Scoping-Termin mit Trägern öffentlicher Belange und Fachbehörden des Landratsamtes Vogtlandkreis statt. Auf dessen Grundlage wurden Gespräche und Abstimmungen mit dem Landratsamt Vogtlandkreis und dem Abwasserzweckverband „Reichenbacher Land“ geführt und ein Entwässerungskonzept erarbeitet.

Mit dem Beschluss über den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Sondergebiet Caravanstellplatz an der Göltzschtalbrücke im Ortsteil Mylau der Stadt Reichenbach im Vogtland“ in der Fassung vom 12.08.2026 erhält die Stadtverwaltung der Stadt Reichenbach im Vogtland den Auftrag, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Weiterhin erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes "Sondergebiet Caravanstellplatz an der Göltzschtalbrücke im Ortsteil Mylau der Stadt Reichenbach im Vogtland“ in der Fassung vom 12.08.2026 ausgelegt. Die Planfassung des Vorentwurfes, Stand 12.08.2026, besteht aus Teil A Planzeichnung, Teil B Textliche Festsetzungen, Teil C Hinweise einschließlich Begründung mit Umweltbericht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit über Ziele und Zwecke der Planung erfolgt in der Zeit vom 21.09.2026 bis 23.10.2026 mittels

  • öffentlicher Auslegung in der Stadtverwaltung Reichenbach im Rathaus Markt 1, 08468 Reichenbach im Vogtland, SG Stadtentwicklung/ -planung/ Bauordnung, Zimmer 223, 2. Obergeschoss

während der Dienstzeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch          9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag                                      9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr.

Freitag                                               9:00 - 12:00 Uhr.

In oben genanntem Zeitraum wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes "Sondergebiet Caravanstellplatz an der Göltzschtalbrücke im Ortsteil Mylau der Stadt Reichenbach im Vogtland“ in der Fassung vom 12.08.2026 im Internet eingestellt. Dies erfolgt auf der Homepage

  • Zusätzlich werden die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 12.08.2026 über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Während dieser Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Hinweise, Bedenken und Anregungen zu den Zielen der Planung können in dieser Frist von jedermann an die Stadtverwaltung Reichenbach im Rathaus Markt 1, 08468 Reichenbach im Vogtland, SG Stadtentwicklung/ -planung/ Bauordnung schriftlich oder während der genannten Dienststunden im o. g. Amt der Stadtverwaltung Reichenbach, zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können nach § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB und der planberührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

Henry Ruß

Oberbürgermeister

Kontakt

Thomas Lantzsch

SG Stadtentwicklung/ -planung

Markt 1

08468 Reichenbach im Vogtland

Zi. 223

Tel.: 03765/5246130

lantzsch.thomas@reichenbach-vogtland.de

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Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Reichenbach im Vogtland in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

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