Flächennutzungsplan Stadt Reichenbach im Vogtland Beschluss

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Reichenbach im Vogtland und Heinsdorfergrund

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 03.07.2024 bis 31.12.2025
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Planzeichnung

Die Stadt Reichenbach im Vogtland macht zugleich als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Großen Kreisstadt Reichenbach im Vogtland und der Gemeinde Heinsdorfergrund folgendes bekannt.

Ortsübliche Bekanntmachung

Der Genehmigung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Großen Kreisstadt Reichenbach im Vogtland und der Gemeinde Heinsdorfergrund gemäß § 6 Abs. 5 BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Reichenbach im Vogtland hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.01.2024 und der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Großen Kreisstadt Reichenbach im Vogtland und der Gemeinde Heinsdorfergrund hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.01.2024 den Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplanen, entsprechend der Planzeichnung Stand 01/2024, für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft (Stadtgebiet Reichenbach im Vogtland und Gemeindegebiet Heinsdorfergrund) gefasst.

Gleichzeitig wurde die Begründung mit Umweltbericht sowie den Anlagen 1 bis 6 des Flächennutzungsplans Stand 01/2024 für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft, (bestehend aus dem Gemeindegebiet der Stadt Reichenbach im Vogtland mit den Gemarkungen Reichenbach, Oberreichenbach, Cunsdorf, Rotschau, Friesen, Brunn, Schneidenbach, Mylau sowie Obermylau und dem Gemeindegebiet der Gemeinde Heinsdorfergrund mit den Gemarkungen, Unterheinsdorf, Oberheinsdorf, Hauptmannsgrün) gebilligt.

Die Erteilung der Genehmigung durch das Landratsamt Vogtlandkreis erfolgte mit Bescheid, Akz. 621.316-221-2024/3 FNP VG Rbch, vom 06.05.2024 und wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Großen Kreisstadt Reichenbach im Vogtland und der Gemeinde Heinsdorfergrund mit Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung

  • in der Stadtverwaltung Reichenbach im Rathaus Markt 1, 08468 Reichenbach im Vogtland, Fachbereich 2 Bau- und Stadtentwicklung, Zimmer 223, 2. Obergeschoss während der Öffnungszeiten

Montag                                              9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag                                           9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch                                           geschlossen

Donnerstag                                      9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr.

Freitag                                               9:00 - 12:00 Uhr

und

  • in der Gemeindeverwaltung Heinsdorfergrund im Gemeindeamt Reichenbacher Straße 173, 08468 Heinsdorfergrund, OT Oberheinsdorf während der Öffnungszeiten

Montag                                              9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr

Dienstag                                           9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr.

Mittwoch                                           geschlossen

Donnerstag                                      9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag                                               geschlossen

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Der wirksame Flächennutzungsplan mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassenden Erklärung (§ 6a Abs. 1 BauGB) wird ergänzend nach § 6a Abs. 2 auch im Internet unter

  • der Stadt Reichenbach im Vogtland

https://www.reichenbach-vogtland.de/bauen-wohnen/stadtplanung/bauleitplanung/flaechennutzungsplan/

sowie

  • der Gemeinde Heinsdorfergrund

https://www.heinsdorfergrund.de/inhalte/gemeinde_heinsdorfergrund/_inhalt/gemeindeverwaltung/bauleitplanung/in-kraft/in-kraft

eingestellt sowie über das

  • zentrale Landesportal Sachsen Bauleitplanung

www.bauleitplanung.sachsen.de

zugänglich gemacht.

Auf die Verletzung von Vorschriften sowie über die Rechtsfolgen nach § 215 BauGB wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden:

    • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
    • eine unter des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
    • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Abs. 5 SächsGemO gelten Flächennutzungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung des Flächennutzungsplanes nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
  1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
  2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Reichenbach im Vogtland, 07.06.2024

Henry Ruß

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Reichenbach im Vogtland

SG Stadtentwicklung/-planung

Frau Meister

Markt 1

08468 Reichenbach im Vogtland

Tel.: 03765 / 524 6131

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