Flächennutzungsplan Stadt Reichenbach im Vogtland Öffentliche Auslegung

Entwurf FNP der Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Großen Kreisstadt Reichenbach und der Gemeinde Heinsdorfergrund

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.07.2023 bis 11.08.2023
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Planzeichnung

Die Stadt Reichenbach im Vogtland macht zugleich als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Großen Kreisstadt Reichenbach im Vogtland und der Gemeinde Heinsdorfergrund folgendes bekannt.

Ortsübliche Bekanntmachung

der Öffentlichkeitsbeteiligung des Flächennutzungsplanentwurfes für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Großen Kreisstadt Reichenbach im Vogtland und der Gemeinde Heinsdorfergrund gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Reichenbach im Vogtland hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.06.2023 und der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Großen Kreisstadt Reichenbach im Vogtland und der Gemeinde Heinsdorfergrund hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.06.2023 den Beschluss zur Billigung und zur Öffentlichkeitsbeteiligung des Flächennutzungsplanentwurfes, Stand 05/2023, für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft (Stadtgebiet Reichenbach im Vogtland und Gemeindegebiet Heinsdorfergrund) gefasst.

Diese Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Umgriff des Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Großen Kreisstadt Reichenbach im Vogtland und der Gemeinde Heinsdorfergrund

Ziel und Zweck der Planung:

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Reichenbach im Vogtland hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.10.2019 und der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Großen Kreisstadt Reichenbach im Vogtland und der Gemeinde Heinsdorfergrund hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.10.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft gefasst.

Im I. Quartal 2020 begann die Erarbeitung des Vorentwurfes zum vorbereitenden Bauleitplan mit den Bestandteilen Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht. Die erarbeitete Planzeichnung zum Vorentwurf, Stand 09/21, wurde von den politischen Gremien Gemeinderat der Gemeinde Heinsdorfergrund am 07.09.2021, Stadtrat der Stadt Reichenbach im Vogtland am 08.11.2021 und Gemeinschaftsausschuss am 15.11.2021 beschlossen. Gleichzeitig erfolgte die Beauftragung des Planungsbüros auf der Grundlage der Planzeichnung Begründung und Umweltbericht zu qualifizieren und aufzuarbeiten, dies führte zur Fassung 02/2022. Mit diesem Planstand erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 28.03.2022 bis 29.04.2022 sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

Alle eingegangenen Hinweise, Bedenken zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Großen Kreisstadt Reichenbach im Vogtland und der Gemeinde Heinsdorfergrund wurden in den vorliegenden Auswertungsvorschlägen, Stand 27.09.2022, zusammengefasst, beurteilt und objektiv abgewogen. Hierüber beschloss am 07.11.2022 der Stadtrat der Stadt Reichenbach im Vogtland und am 14.11.2022 der Gemeinderat der Gemeinde Heinsdorfergrund. Die Schwerpunkte im Abwägungsprozess waren vordergründig Anzahl und Umfang der vorgesehenen Entwicklungsflächen im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft. Das Ergebnis dieser Auswertung wurde den am Planverfahren Beteiligten mitgeteilt.

Das erhaltene Auswertungsergebnis wurde in den Vorentwurf des vorbereitenden Bauleitplanes durch das beauftragte Planungsbüro eingearbeitet. Dieser Vorgang führte zum Entwurf des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft (Stadtgebiet Reichenbach im Vogtland und Gemeindegebiet Heinsdorfergrund), Stand 04/2023, bestehend aus Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht und den Anlagen 1 bis 6.2. Dieser Verfahrensstand wurde durch den Gemeinderat am 15.05.2023 mit der Auflage der Einarbeitung des aktualisierten Biotopverzeichnisses beschlossen. Dessen Umsetzung führte zum Verfahrensstand 05/2023 des Flächennutzungsplanentwurfes bestehend aus Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht und den Anlagen 1 bis 6.2., welcher durch den Stadtrat am 05.06.2023 sowie den Gemeinschaftsausschuss am 06.06.2023 beschlossen wurde. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beauftragt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung erfolgt in der Zeit vom 03.07.2023 bis 11.08.2023 mittels

  • öffentlicher Auslegung in der Stadtverwaltung Reichenbach im Rathaus Markt 1, 08468 Reichenbach im Vogtland, Fachbereich 2 Bau- und Stadtentwicklung, Zimmer 223, 2. Obergeschoss während der Dienstzeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch          9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag                                      9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr.

Freitag                                               9:00 - 12:00 Uhr

und

  • öffentlicher Auslegung zusätzlich in der Gemeindeverwaltung Heinsdorfergrund im Gemeindeamt Reichenbacher Straße 173, 08468 Heinsdorfergrund, OT Oberheinsdorf während der Öffnungszeiten

Montag, Donnerstag                       9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag                                           9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr.

Mittwoch und Freitag                                 geschlossen.

Ausgelegt wird der Entwurf des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft (Stadtgebiet Reichenbach im Vogtland und Gemeindegebiet Heinsdorfergrund), Stand 05/2023, bestehend aus Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht und den Anlagen 1 bis 6.2 zuzüglich bereits vorliegender wesentlicher umweltbezogener Stellungnahmen/Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

  • SN Landesdirektion vom 27.04.2022
  • SN Sächs. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 26.04.2022
  • SN Landesamt für Archäologie vom 05.04.2022
  • SN Landesamt für Straßenbau und Verkehr vom 28.04.2022
  • SN Landestalsperrenverwaltung vom 25.04.2022
  • SN Planungsverband Region Chemnitz vom 18.05.2022
  • SN Landratsamt Vogtlandkreis vom 12.05.2022
  • SN Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland vom 27.04.2022
  • SN DB Immobilienmanagement vom 29.04.2022
  • SN Gemeinde Neumark vom 28.04.2022
  • SN Stadt Greiz vom 21.04.2022

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Planung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Resultierend ergeben sich folgende umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen über den Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Großen Kreisstadt Reichenbach im Vogtland und der Gemeinde Heinsdorfergrund:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 05/2023 mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter Mensch, biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen, Boden und Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter.

Themenblöcke nach Schutzgütern

Quelle der Umweltinformation

Art der Umweltinformation

Tiere

Umweltbericht

  • Offenlandarten weit verbreitet
  • zahlreiche Gewässer als Lebensraum

Pflanzen

Umweltbericht

- Eingriff in Vegetation durch Bau

Mensch und Gesundheit

Umweltbericht

- Lärmimmissionen durch Bahn

- Verkehrszunahme durch Bau

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

- Lärmimmissionen

- Hochwasserschutz

- Radonschutz

Boden/ Fläche

Umweltbericht

  • Verlust der Bodenfunktion durch Flächenversiegelung
  • Erosion

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

  • Flächenversiegelung
  • Altlastenverdachtsfälle
  • Verlust wertvoller Ackerflächen
  • Bedeutung von Boden als Lebensgrundlage

Wasser

Umweltbericht

  • Versickerungsfähigkeit
  • Niederschlagswasser

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

  • Flächenversiegelung
  • Trinkwasserversorgung-/schutz
  • Hochwasserrisiken
  • Gewässerrandstreifen

Klima und Luft

Umweltbericht

  • Kalt- und Frischluftschneisen
  • Verkehrszunahme
  • Beeinträchtigung Mikroklima durch Versiegelungen

Kultur- und Sachgüter

Umweltbericht

  • Verlust von Ackerflächen

Landschaft

Umweltbericht

  • Zersiedelung der Landschaft durch Siedlungsflächenerweiterung
  • Schutzgebiete bleiben unberührt

Biologische Vielfalt

Umweltbericht

  • Verlust verschiedener Habitate
  • Vegetationsverlust
  • Stärkung durch Aufwertung

Wechselwirkungen

Umweltbericht

  • zwischen den Schutzgütern und natürlicher Zusammenhänge

Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB wird in oben genanntem Zeitraum der Inhalt dieser Bekanntmachung einschließlich aller auszulegenden Unterlagen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes Stand 05/2023 im Internet eingestellt. Dies erfolgt auf der Homepage

sowie

  • Darüber hinaus werden die Planunterlagen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes Stand 05/2023 über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Während dieser Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Hinweise, Bedenken und Anregungen zu den Zielen der Planung können in dieser Frist von jedermann an die Stadtverwaltung Reichenbach im Rathaus Markt 1, 08468 Reichenbach im Vogtland, Fachbereich 2 Bau- und Stadtentwicklung, SG Stadtentwicklung/-planung schriftlich oder während der genannten Dienststunden im o. g. Amt der Stadtverwaltung Reichenbach, zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis nach § 3 Abs. 3 BauGB

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB und der planberührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Reichenbach im Vogtland, 07.06.2023

Henry Ruß

Oberbürgermeister

Kontaktperson

FB 2 Bau und Stadtentwicklung

SG Stadtentwicklung / -planung

Karin Meister

 

 

Telefon: 03765 / 524 6131

meister@reichenbach-vogtland.de

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