Dialog Stadt Radebeul Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

Städtebaulicher Rahmenplan und Städtebauliches Entwicklungskonzept (SEKO) Radebeul-Mitte

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 12.11.2024 bis 12.12.2024
  • Beiträge 0 Beiträge
  • Kommentare 0 Kommentare
  • Bewertungen 0 Bewertungen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
SEKO "Radebeul Mitte"

Der Rahmenplan "Sportlich-kulturelle Mitte Radebeul" und das Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEKO) "Radebeul Mitte" werden den Bürgerinnen und Bürgern und den Trägern öffentlicher Belange zeitgleich zur Stellungnahme vorgelegt. Beide Dateien stehen auf dieser Seite zum Download bereit.

In einer Bürgerveranstaltung am 10.12.2024 in der Aula des Lößnitzgymnasiums, Steinbachstr. 21, 01445 Radebeul, erhalten alle Bürgerinnen und Bürger von 18:30-20:30 Uhr Gelegenheit, zu Rahmenplan und SEKO Stellung zu nehmen und Fragen an die Verwaltung zu richten. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

In ihren Aussagen überschneiden sich die beiden Dokumente in wesentlichen Teilen. Während der Rahmenplan das zukünftige Planen und Bauen koordinieren und in die Richtung einer "sportlich-kulturellen Mitte" für Radebeul lenken will, ist das SEKO ein Fördergebietskonzept, mit dem Anfang 2025 die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung "Lebendige Zentren" (LZP) beantragt werden soll. Die Gebietsabgrenzung des SEKO ist enger als die des Rahmenplans, weil sie die Liegenschaften umfasst, für die Städtebauförderung beantragt wird.

Kontaktperson

Herr Dr. Steinbusch (Rahmenplan), Frau Schöniger (SEKO)
Stadtentwicklungsamt  
Große Kreisstadt Radebeul
Pestalozzistraße 6
Besucheranschrift: Pestalozzistraße 8
01445 Radebeul
Tel.:  0351 8311-956 bzw. -953
 

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe des Formulars der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und ggfs. E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c DSGVO werden die Daten im Rahmen des Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Stellungnahmen ohne persönliche Daten können nicht beantwortet werden, werden jedoch dem Entscheidungsprozess unterworfen. Ihre Rechte (Art 13 ff. DSGVO) bleiben davon unberührt.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang