Bebauungsplan Stadt Radebeul Beschluss

Bebauungsplan Nr. 35 "Querspange Naundorf"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 01.07.2024 bis 31.12.2100
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Planzeichnung

Die im Geltungsbereich liegende Straßentrasse soll den Verkehr durch die beiden engen und in der Höhe unzureichenden Bahnunterführungen Johannisbergstraße und Coswiger Straße ersetzen und den Durchgangsverkehr aus dem Wohn- und Dorfgebiet Naundorf verlagern. Der Bebauungsplan soll dazu dienen, die entsprechenden baulichen Maßnahmen planungsrechtlich abzusichern.

Mit dem Bau der Querspange Naundorf sollen folgende Ziele erreicht werden:

Schaffung einer leistungsfähigen Verbindung zwischen den beiden Radebeuler Hauptverkehrsachsen Meißner Straße und Kötitzer Straße; Entlastung der vorhandenen schmalen Bahnunterführungen, Befreiung des alten Ortskerns von Naundorf vom Durchgangsverkehr, um die städtebauliche Erneuerung zu unterstützen, Vermeidung von Durchgangsverkehr durch die Bertheltstraße mit den anliegenden Einrichtungen als verkehrsberuhigte Anliegerstraße und die perspektivische Anbindung von Radebeul West an eine neue elbquerende Brücke.

Kontaktperson

Frau Wächtler

Stadtentwicklungsamt

Große Kreisstadt Radebeul

Pestalozzistraße 8

01445 Radebeul

planung@radebeul.de

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