Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Radebeul Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 77 "Krapenburg"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 17.06.2024 bis 10.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Auf dem Gelände der historischen Weingutanlage Krapenburg soll mittels eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans die Sicherung einer zukünftig geordneten Entwicklung erreicht werden, dies unter besonderer Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange und unter Beachtung der identitätsstiftenden Bedeutung des Areals für die Stadt Radebeul. Zielstellung ist Bestandssicherung und Bestandserhaltung, Freihaltung des Weinbergs und der ehemalige Talutanlage.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 341 und 341a der Gemarkung Zitzschewig, mit einer Flächengröße von ca. 4,09 ha.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist in dem beigefügten unmäßstäblichen Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 77.

Das Plangebiet wird begrenzt:

im Süden durch die Mittlere Bergstraße;

im Westen durch den Kynastweg;

im Norden durch die Flurstücke 942 und 942a der Gemarkung Zitzschewig und

im Osten durch den Krapenbergweg.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, in der Fassung vom 15.05.2024, bestehend aus:

  • Teil A Rechtsplan
  • Teil B Vorhabenplan
  • Teil C Textliche Festsetzungen
  • Teil D Begründung

wird in der Zeit vom:

08.07.2024 bis zum 09.08.2024

in der Stadtverwaltung Radebeul, Technisches Rathaus, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul, 1. Obergeschoss, Schaukasten, sowie bei Herrn Queißer im Zimmer 1.15,

während der Dienststunden:

Montag:           09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag:         09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch:         09.00 Uhr – 13.00 Uhr

Donnerstag:     09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Freitag:            09.00 Uhr – 12.00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. Ein behindertengerechter Zugang (Fahrstuhl) ist gegeben.

Auf eine Vertretungsregelung wird hingewiesen (bitte beachten Sie den Aushang im Schaukasten und an der Zimmertür!).

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann während des o. g. Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul unter www.radebeul.de eingesehen werden und zusätzlich auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen derzeit noch nicht vor.

Jeder kann den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie seine Planbestandteile einsehen. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 BauGB können Hinweise und Anregungen (Stellungnahmen) zum Planentwurf während der Auslagefrist (bis zum 09.08.2024) bei der Stadtverwaltung Radebeul abgegeben oder während der o.g. Dienststunden bei Herrn Queißer oder dem benannten Vertreter zur Niederschrift vorgetragen werden.

Entspr. § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sollen Stellungnahmen bevorzugt elektronisch an: planung@radebeul.de bzw. über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden. Eine schriftliche Übersendung ist jedoch möglich. Es erfolgt keine Eingangsmitteilung auf abgegebene Stellungnahmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB bzw. in Anwendung von § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Kontaktperson

Herr Queißer

Stadt Radebeul

Tel: 0351 8311 941

Mail: investoren@radebeul.de

Zimmer 1.15 Technisches Rathaus

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem sächs. Datenschutzgesetz. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und ggfs. E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Stellungnahmen ohne persönliche Daten können nicht beantwortet werden, werden jedoch dem Abwägungsprozess unterworfen.

Gegenstände

Übersicht
  • Teil A - Rechtsplan
  • Teil B - Vorhabenplan
  • Teil C - Textliche Festsetzungen
  • Teil D - Begründung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.