Bebauungsplan Stadt Radebeul Beschluss

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 72 "Erweiterung Altenpflegeheim Neufriedstein" - Bekanntmachung der Satzung -

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 01.06.2021 bis 31.05.2022
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 21.04.2021 mit Beschluss SR 21/21-19/24 nach Abwägung den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72 „Erweiterung Altenpflegeheim Neufriedstein“ gefasst.

Der als Satzung beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 72, in der Fassung vom 15.02.2021, bestehend aus:

Teil A1 Rechtsplan

Teil A2 Vorhaben und Erschließungsplan

Teil B Textliche Festsetzungen und

Teil C Begründung

wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB hiermit bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 72 wird begrenzt:

  • im Norden durch den Prof.-Wilhelm-Ring;
  • im Süden durch die Straße Neufriedstein;
  • im Westen durch das Flurstück 4192;
  • im Osten durch die Flurstücke 2450/57, 2452/a der Gem. Kötzschenbroda.

Die Lage des Plangebietes und seine Umgrenzung ist aus dem beiliegend abgedruckten unmaßstäblichen Lageplanauszug ersichtlich.

Maßgebend ist die Abgrenzung auf dem Planteil A1 - Rechtsplan.

Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72 tritt mit dieser Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Mit Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 72 wird der Bebauungsplan Nr. 29 „Prof.-Wilhelm-Ring“ im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans außer Kraft gesetzt.

Jeder kann die genannten Planunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, seine Begründung ab sofort in der Stadtverwaltung Radebeul, Technisches Rathaus, 01445 Radebeul, Pestalozzistr. 8, bei Herrn Queißer im Zimmer 1.10, oder einem Vertreter während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags 9.00 bis 12.00 Uhr (außer mittwochs) sowie dienstags und donnerstags von 13.00 bis 18.00 Uhr) einsehen. Auf Grund der aktuellen coronabedingten Lage wird eine telefonische Anmeldung unter 0351-8311-941 dringend empfohlen, ggfs. gelten veränderte Öffnungs- und Zugangszeiten.

Die Planunterlagen werden zudem gemäß § 10a Abs. 2 BauGB im zentralen Landesportal Sachsen unter  www.bauleitplanung.sachsen.de  eingestellt, sowie unter www.radebeul.de.

Entsprechend § 215 Abs. 2 BauGB ist bei der Inkraftsetzung von Satzungen nach dem BauGB auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen nach § 215 Abs. 1 BauGB hinzuweisen.

Danach sind eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 und Abs. 2a BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsverfahrens unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Radebeul, am 06.05.2021

Wendsche

Oberbürgermeister  

Kontakt

Herr Queißer

Technisches Rathaus

Zimmer 1.10, 1. OG (behindertengerechter Zugang ist vorhanden)

Tel: 0351 8311 941

Eine telefonsiche Anmeldung wird empfohlen!

Gegenstände

Übersicht
  • Teil A 1 - Rechtsplan (Planzeichnung)
  • Teil A 2 - Vorhabenplan
  • Teil B - Textliche Festsetzungen
  • Teil C - Begründung
  • Anlage 1 Bilanzierung
  • Anlage 2
  • Anlage 3

Informationen

Übersicht
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