Flächennutzungsplan Stadt Radebeul Frühzeitige Beteiligung

2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Radebeul - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.10.2020 bis 13.11.2020
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Mit Veröffentlichung im Radebeuler Amtsblatt 08/2020 (Seite 13) wurde der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans bekanntgemacht. Mit der Informationsvorlage InfoSEA 14/20-19/24 wurde der Stadtentwicklungsausschuss über die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes informiert.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich im südwestlichen Teil der Großen Kreisstadt Radebeul zwischen der Fabrikstraße und der Uferstraße.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3,26 ha.

Das Plangebiet wird begrenzt:

im Norden: Fabrikstraße

im Osten: Wohnbebauung Uferstraße

im Süden: Uferstraße

im Westen: Kleingartenanlage.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind in der beiliegend abgedruckten Anlage unmaßstäblich dargestellt, maßgebend ist die Darstellung im Original (Maßstab 1:2000).

Mit Beschluss des Stadtrates SR 31/18-14/19 zum eingeleiteten Bebauungsplan Nr. 92 „Fabrikstraße/Uferstraße“ wurde das Planungsziel dahingehend geändert, dass nunmehr die Ansiedlung von ergänzenden Gewerbeflächen entlang der Fabrikstraße unter besonderer Berücksichtigung des Hochwasser- und Lärmschutzes vorzusehen ist, der südliche Bereich des Plangebietes soll als Grünbereich erhalten bleiben.

Da im wirksamen Flächennutzungsplan der Geltungsbereich des Bebauungsplans als Wohnbaufläche und Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist, macht sich begleitend zum Bebauungsplanverfahren die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 17.06.2020 bestehend aus:

  • Teil A Rechtsplan
  • Teil B.1 Begründung und
  • Teil B.2 Umweltbericht

wird in der Zeit vom 12.10.2020 bis zum 13.11.2020

in der Stadtverwaltung Radebeul, Technisches Rathaus, Eingangsbereich, Schaukasten, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul öffentlich ausgelegt.

Jedermann kann den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie in seine Planbestandteile einsehen und während der Auslegungsfrist Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul einreichen oder während der Sprechzeiten montags und freitags 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr bei Frau Wächtler, Zimmer 1.22 (Technisches Rathaus, I. Etage) oder einem Vertreter mündlich zur Niederschrift vorbringen.

Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes kann während des o.g. Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul unter www.radebeul.de eingesehen werden und zusätzlich auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bzw. in Anwendung von § 4a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Radebeul, den 15.09.2020

Dr. Jörg Müller

Erster Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Radebeul

Pestalozzistraße 8

Technisches Rathaus, Zimmer 1.22

Frau Wächtler

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Gegenstände

Übersicht
  • Teil A - Rechtsplan
  • Teil B1 - Begründung
  • Teil B2 - Umweltbericht

Informationen

Übersicht
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