Flächennutzungsplan Stadt Radebeul Öffentliche Auslegung

3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Radebeul

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.09.2020 bis 16.10.2020
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 15.07.2020 mit Beschluss SR 57/20-19/24 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen, bekanntgemacht im Radebeuler Amtsblatt 08/2020.

Mit der Informationsvorlage InfoSEA 13/20-19/24 wurde der Stadtentwicklungsausschuss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes informiert.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst zwei Teilgebiete:

Fläche 1: Wohnbebauung Paradiesstraße, An der Jägermühle und Mühlweg

Fläche 2: gemischte Nutzung Meißner Straße zwischen Weißem Roß und Hoflößnitzstraße

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind in dem beigefügten Übersichtsplan unmaßstäblich dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist die Planzeichnung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 17.06.2020 bestehend aus:

  • Teil A Rechtsplan
  • Teil B.1 Begründung und
  • Teil B.2 Umweltbericht

wird in der Zeit vom 10.09.2020 bis zum 14.10.2020 in der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul, Technisches Rathaus, Schaukasten im Erdgeschoss Eingangsfoyer öffentlich ausgelegt.

Jedermann kann in den Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie in seine Planbestandteile einsehen und während der Auslegungsfrist Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul einreichen oder während der Sprechzeiten montags und freitags 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr bei Frau Wächtler, Zimmer 1.22 (Technisches Rathaus, 1. Etage) mündlich zur Niederschrift vorbringen.

Der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes kann während des o.g. Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul unter www.radebeul.de eingesehen werden und zusätzlich auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bzw. in Anwendung von § 4a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Radebeul, den 29.07.2020

Dr. Jörg Müller, Erster Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Wächtler

Stadverwaltung Radebeul

Pestalozzistraße 8 Technisches Rathaus

Zimmer 1.22

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Gegenstände

Übersicht
  • Rechtsplan Entwurf
  • Begründung Entwurf
  • Umweltbericht Entwurf

Informationen

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