Bebauungsplan Stadt Radebeul Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 88 "Feuerwache Radebeul-Ost"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.06.2019 bis 15.07.2019
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 88 „Feuerwache Radebeul-Ost“

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 15.06.2016 mit Beschluss SR 45/16-14/19 die Einleitung eines Planverfahrens zu einem Bebauungsplan Nr. 88 mit der Bezeichnung „Feuerwache Radebeul-Ost“ beschlossen.

Das Planungsziel ist die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses sowie dazugehörender Nebenanlagen für die Freiwillige Feuerwehr Radebeul-Ost.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes hat entsprechend der Bekanntmachung im Amtsblatt 08/2018 in der Zeit vom 13.08.18 bis zum 13.09.2018 nach § 3 Absatz 1 BauGB in der Stadtverwaltung Radebeul öffentlich ausgelegen.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 07.05.2019 mit Beschluss SEA 04/19-14/19 den Entwurf des o. g. Bebauungsplans in der Fassung vom 18.02.2019 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. 

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist in dem beigefügten Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 88.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorhaben liegen vor: 

Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange:

  • Landratsamt Meißen, Schreiben vom 30.09.16

Stellungnahmen Öffentlichkeit:

  • Anrainer des Plangebietes,  

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor 

Gutachten:

  • Schallimmissionsprognose cdf, Bericht 18-3797/01, 05.11.18
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Schulz Umweltplanung Pirna,

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 88, in der Fassung vom 18.02.2019, bestehend aus:

  • Teil A Rechtsplan
  • Teil B Textliche Festsetzungen
  • Teil C Begründung

mit den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom:

13.06.2019 bis zum 15.07.2019

in der Stadtverwaltung Radebeul, Technisches Rathaus, Eingangsbereich, Schaukasten, Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul öffentlich ausgelegt.

Jedermann kann in den Entwurf des Bebauungsplans sowie in seine Planbestandteile einsehen und während der Auslegungsfrist Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul,

Pestalozzistraße 8, 01445 Radebeul einreichen oder während der Sprechzeiten montags und freitags 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr bei Herrn Queißer, Zimmer 1.10 (Technisches Rathaus, I. Etage) oder einem Vertreter mündlich zur Niederschrift vorbringen.

Das Gutachten und die genannten umweltrelevanten Stellungnahmen können während der Sprechzeiten im Dienstzimmer (1.10) bei Herrn Queißer eingesehen werden (eine tel. Anmeldung wird erbeten Tel: 0351-8311-941). 

Eine Vertretungsregelung bzw. eine Bestimmung zum Auslageort wird der Bekanntmachung (Schaukasten) beigefügt.

Der Entwurf des Bebauungsplans kann während des o. g. Auslegungszeitraums auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul unter www.radebeul.de eingesehen werden und zusätzlich auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bzw. in Anwendung von § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Radebeul, den 10.05.2019

Dr. Jörg Müller

Erster Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Uwe Queißer

Projekt- und Investorenleitstelle

Tel: 0351 8311 941
E-Mail: investoren@radebeul.de

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