Bebauungsplan Stadt Plauen Öffentliche Auslegung

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 043 „Erweiterung Stadtbad Plauen und Ausbau Turnstraße“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.02.2026 bis 20.03.2026
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Planzeichnung

Bekanntmachung „Bauleitplanung der Stadt Plauen“

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 043 „Erweiterung Stadtbad Plauen und Ausbau Turnstraße“

Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 13, 13a BauGB

Der Stadtrat der Stadt Plauen hat in seiner Sitzung am 21.10.2025 mit Beschluss Nr. 12/25-19 die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 043 „Erweiterung Stadtbad Plauen und Ausbau Turnstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 043 „Erweiterung Stadtbad Plauen und Ausbau Turnstraße“ umfasst auf einer Fläche von ca. 2,2 Hektar den selben Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 043.

Er umfasst die Flurstücke Nr. 1410/2, 1478/2, 1479/2, 1480/2, 1481/3, 1488/1, 1488/2, 1492/2, 1495/4, 1495/6, 1495/7, 1497/3, 1597/10 (tlw.), 1597/15, 1597/16, 1597/17, 1598/3 (tlw.), 1598/4, 1598/6 (tlw.), 1598/7 und 2783/27 der Gemarkung Plauen.

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

  • Änderung der zeichnerischen Festsetzungen der überbaubaren Grundstücksfläche
  • Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung
  • Sicherung von Grünflächen und Gehölzen

Der Bebauungsplan Nr. 043 soll gemäß § 13a Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren geändert werden. Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB sind bei der Aufstellung des Bebauungsplans entsprechend anzuwenden. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

Über die wesentlichen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie die vorliegenden Unterlagen ist im Fachbereich Stadtplanung, Bauordnung und Umwelt, Unterer Graben 1, 08523 Plauen während der Öffnungszeiten Auskunft zu erhalten.

In seiner Sitzung am 03.02.2026 hat der Stadtrat der Stadt Plauen den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 043 „Erweiterung Stadtbad Plauen und Ausbau Turnstraße“ gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Parallel wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Um die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen, wird der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 043 „Erweiterung Stadtbad Plauen und Ausbau Turnstraße“ einschließlich seiner Begründung in der Zeit

vom 16. Februar bis 20. März 2026

im Internet unter www.plauen.de/buergerbeteiligung sowie zusätzlich auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Auslegung in analoger Form im Rathaus der Stadt Plauen, Unterer Graben 1, 08523 Plauen, im ersten Obergeschoss zwischen Zimmer 114a und 115 (Turmebene), während der allgemeinen Öffnungszeiten:

Montag                 09.00 - 15.00 Uhr

Dienstag              09.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch            geschlossen

Donnerstag        09.00 - 17.00 Uhr

Freitag                 08.00 - 12.00 Uhr

Da von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 abgesehen wird, erfolgt die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, und dass diese elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@plauen.de übermittelt werden sollen. Bei Bedarf können diese aber auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden (Postanschrift: Stadt Plauen, Fachgebiet Stadtplanung, Bauordnung und Umwelt, Unterer Graben 1, 08523 Plauen).

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplanverfahrens personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und von der Stadt Plauen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.

Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an das mit der Planung beauftragte Planungsbüro sowie an Behörden in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.

Plauen, den 04.02.2026

Steffen Zenner

Oberbürgermeister der Stadt Plauen

Kontakt

Stadt Plauen
Fachgebiet Stadtplanung, Bauordnung und Umwelt
Unterer Graben 1
08523 Plauen

Tel.: 03741 291 1621

E-Mail: bauleitplanung@plauen.de

Datenschutzerklärung

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Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an das mit der Planung beauftragte Planungsbüro sowie an Behörden in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.

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