Bebauungsplan Stadt Plauen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 031 Regionaler Vorsorgestandort „Industrie- und Gewerbegebiet Plauen – Oberlosa Teil 1“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 19.01.2026 bis 20.02.2026
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Planzeichnung

Ergänzendes Verfahren nach § 214 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Plauen hat in seiner Sitzung am 21.10.2025 mit Beschluss Nr. 12/25-18 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 031 Regionaler Vorsorgestandort „Industrie- und Gewerbegebiet Plauen-Oberlosa, Teil 1“ gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Standort „Oberlosa“ ist im Regionalplan Region Chemnitz 2024 als Vorsorgestandort für Industrie und produzierendes Gewerbe festgelegt, welcher im Rahmen der Bauleitplanung weiter auszuformen ist. Diesem Ziel möchte die Stadt Plauen mit der Durchführung des ergänzenden Verfahrens nach § 214 BauGB zur Heilung des Bebauungsplans entsprechen. Das ergänzende Verfahren ist erforderlich, da der am 12.11.2019 bekannt gemachte Bebauungsplan nach Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 07.04.2022 für unwirksam erklärt wurde (Az.: 1 C 1/20), da darin eine unzulässige Lärmkontingentierung festgesetzt wurde. Im Rahmen des ergänzenden Verfahrens bleiben die Planungsziele, die Größe und Abgrenzung des Plangebiets, die Erschließung, die Lage der für bauliche Nutzungen vorgesehenen Flächen sowie die Kompensationsmaßnahmen grundsätzlich unverändert.

In Vorbereitung des ergänzenden Verfahrens wurde u. a. eine neue „Schalltechnische Untersuchung“ zur Geräuschkontingentierung durchgeführt und die Lärmkontingente dementsprechend im Planentwurf festgesetzt. Hierdurch soll der vom OVG gerügte Fehler geheilt werden.

Das Plangebiet sowie Teilbereiche für geplante Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen befinden sich in der Gemarkung Oberlosa. Den nordöstlichen Rand des Industriegebietes bildet die Freihaltetrasse der 110 KV Hochspannungsfreileitung. Im Südosten wird das Plangebiet unmittelbar vom Verlauf der Bundesautobahn A 72 und im Nordwesten von der B 92 begrenzt. Weitere Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen liegen in den Gemarkungen Haselbrunn und Tauschwitz.

Das engere Plangebiet (Industrie- und Gewerbegebiete/Ausgleichsflächen) umfasst teilweise oder vollständig die Flurstücke:

  • 949/25, 1023/1, 1023/2, 1026, 1036/3, 1037, 1038, 1039/2 der Gemarkung Oberlosa zwischen der Bundesautobahn A 72 und der Bundesstraße B 92, und zwischen der Bundesstraße B 92 und dem Eiditzlohbach sowie nördlich davon.

Das weitere Plangebiet (externe Ausgleichsflächen) umfasst teilweise oder vollständig folgende Flurstücke:

  • 834/81 und 834/83 der Gemarkung Haselbrunn zwischen Bahngelände/Essigsteig und dem Werksgelände der Plamag (ehem. „WeLaH-Gelände“),
  • 125, 126, 127, 128, 143 der Gemarkung Tauschwitz westlich der Photovoltaikanlage Plauen-Sorga.

Um die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut an der Planung zu beteiligen, wird der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung einschließlich Umweltbericht (jeweils Planstand 29.08.2025) und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit

vom 19. Januar bis 20. Februar 2026

im Internet unter www.plauen.de/buergerbeteiligung sowie zusätzlich auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Auslegung in analoger Form im Rathaus der Stadt Plauen, Unterer Graben 1, 08523 Plauen, im ersten Obergeschoss zwischen Zimmer 114a und 115 (Turmebene), während der allgemeinen Öffnungszeiten:

Montag         09.00 - 15.00 Uhr
Dienstag       09.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch       geschlossen
Donnerstag   09.00 - 17.00 Uhr
Freitag           08.00 - 12.00 Uhr

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern: Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima, Lufthygiene, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgütern;
  • Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Themen Klimaschutz, Klimaanpassung, Geräuschemissionen und -immissionen sowie zum Immissionsschutz, Artenschutz, Faunistische Untersuchungen, Monitoring Feldlerche, Natur- und Landschaftsschutz, Bodenschutz, Hydrogeologie, Niederschlagswasserbeseitigung.
  • Folgende Gutachten und Untersuchungen liegen vor:

         Grünordnungsplan, 29.05.2019
         Umweltverträglichkeitsuntersuchung, 18.02.2016
         Artenschutzfachbeitrag, 11.06.2018
         Faunistische Untersuchungen und Artenschutzgutachten, 06.03.2024
         Monitoringbericht zur Feldlerchenpopulation, 22.08.2025
         Schalltechnische Untersuchung, 25.08.2025
         Fachgutachten Wasserrecht, 06.05.2019
         Baugrundgutachten, 29.05.2009/24.09.2010/18.01.2016
         Verkehrsuntersuchung zur B 92 mit Anbindung Oberlosa Teil 1, 12.07.2018.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, und dass diese elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@plauen.de übermittelt werden sollen. Bei Bedarf können diese aber auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden (Postanschrift: Stadt Plauen, Fachgebiet Stadtplanung, Bauordnung und Umwelt, Unterer Graben 1, 08523 Plauen).

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplanverfahrens personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und von der Stadt Plauen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.

Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an das mit der Planung beauftragte Planungsbüro sowie an Behörden in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.

Plauen, den 23.12.2025                                                              

Steffen Zenner
Oberbürgermeister der Stadt Plauen

Kontakt

Stadt Plauen
Fachgebiet Stadtplanung, Bauordnung und Umwelt
Unterer Graben 1
08523 Plauen

Tel.: 03741 291 1621

E-Mail: bauleitplanung@plauen.de

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