Bekanntmachung „Bauleitplanung der Stadt Plauen“
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 028 „Ausbau und Bestandserweiterung Ölmühle Großfriesen“
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Plauen hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 mit Beschluss Nr. 41/23-4 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 028 „Ausbau und Bestandserweiterung Ölmühle Großfriesen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB beschlossen.
Planungsziel des Vorhabenträgers ist es, den Mühlenbetrieb am vorhandenen Standort zu sichern und zugleich die Voraussetzungen für eine Erweiterung zu schaffen.
Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt südöstlich der Ortslage Großfriesen entlang der alten Bahnlinie im Gebiet der Stadt Plauen und umfasst dabei eine Gesamtfläche von 2,4 ha in der Gemarkung Großfriesen.
Um die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, Planungsalternativen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, wird der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 028 „Ausbau und Bestandserweiterung Ölmühle Großfriesen“ in der Zeit
vom 31. März bis 09. Mai 2025
im Internet veröffentlicht unter www.plauen.de/buergerbeteiligung. Darüber hinaus sind die Unterlagen auf dem Zentralen Landesportal Sachsen einsehbar unter www.bauleitplanung.sachsen.de.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt die Auslegung der Vorentwurfsunterlagen in herkömmlicher analoger Form im Rathaus der Stadt Plauen, Unterer Graben 1, 08523 Plauen, im ersten Obergeschoss zwischen Zimmer 114a und 115 (Turmebene), während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Montag 9:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Samstag geschlossen
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@plauen.de übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können und, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise zum Datenschutz:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplanverfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Plauen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an das mit der Planung beauftragte Planungsbüro sowie an Behörden in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.
Plauen, den 14. März 2025 Steffen Zenner
Oberbürgermeister der Stadt Plauen
Fachgebiet Stadtplanung und Umwelt Unterer Graben 1 08523 Plauen
Tel.: 03741 291 1621