Umfrage Stadt Plauen Kunst und Kultur

Unverbindliche Anmeldung Ausstellungsfläche Rathausfoyer

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 14.02.2024 bis -
  • Teilnehmer 5 Teilnehmer
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Ausstellungsfläche

Die umfangreichen Sanierungsarbeiten im Nord-West-Flügel des Rathauses sind soweit abgeschlossen, dass wieder Ausstellungen für das Foyer angemeldet und geplant werden können.

Das Rathausfoyer steht dabei für Geschäfts- und Fachbereiche des Rathauses, Vereine und städtische Gesellschaften als Ausstellungsfläche zur Verfügung.

Sie möchten ausstellen?

Dann beantworten Sie uns bitte zur besseren Koordinierung die untenstehenden Fragen.

Wir prüfen die Verfügbarkeit und melden uns.

Allgemeine Angaben
  • Pflichtangabe
  • *Verein, Organisation oder Fachbereich
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
Ausstellungsfläche
  • Pflichtangabe
  • *geben Sie ggf. Datum oder den Zeitraum an
  • Pflichtangabe
  • *Thema der Ausstellung
  • Pflichtangabe
  • *welche Zielgruppe möchten Sie ansprechen?
  • *Fotografien, Kunstwerke etc.
  • Pflichtangabe
  • *Die Planung dafür liegt in der Verantwortung des Ausstellers

Für unseren Ausstellungsbereich können wir 25 Bilderrahmen der Größe A1 zur Verfügung stellen.
Die Bilderrahmen sind am vorhanden Seilsystem angebracht.

Möchten Sie die vorhanden Rahmen nutzen?
  • *bitte beachten Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen
Bringen Sie eigene Rahmen oder ähnliches mit?
Möchten Sie Aufsteller oder andere Ausstellungsobjekte im Raum aufstellen?
  • *wenn ja bitte nennen, was, Größe
Pflichtangabe

Kontaktperson

Stadt Plauen
Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Marie Hummel

Tel.: 03741 291 1183
E-Mail: Frau Hummel
 

Teilnahmebedingungen

VEREINBARUNG über die Durchführung einer Ausstellung im Foyer des Rathauses

Grundsätzliches

1. Die Stadt Plauen stellt dem Aussteller einen Teil des Foyers im genannten Zeitraum zur Verfügung.
Für Konzeption, Aufbau, Eröffnung und Bewerbung der Ausstellung ist der Aussteller allein zuständig. Sollen Mitarbeiter des Hauses angefragt und dazu eingeladen werden, muss dies rechtzeitig durchgestellt werden (bspw. Anfrage Teilnahme Oberbürgermeister oder Bürgermeister bei den Sekretärinnen).

2. Die Gestaltung der Ausstellung muss repräsentativ und ansprechend sein. Zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn sind Abstimmungen, aus denen Art und Anordnung der Exponate ersichtlich sind, im Bereich Medien- und Öffentlichkeitsarbeit zu klären.   Die Vorbereitung und Organisation der Ausstellung ist allein Aufgabe des Ausstellers.

3. Vorgesehene Rahmenveranstaltungen (Eröffnung u.a.) sind mit dem Bereich Medien- und Öffentlichkeitsarbeit abzustimmen. Der Bereich MÖA kann die Eröffnung im Wochenplan an die Medien aufnehmen, muss dazu aber rechtzeitig informiert sein. Auch, ob Öffentlichkeit und/ oder mediale Begleitung gewünscht sind.

4. Die Öffnungszeiten der Ausstellung werden durch die tägliche Öffnungszeit des Rathauses (Bürgerbüro) bestimmt:

Montag             08.00 - 15.00 Uhr
Dienstag           08.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch           08.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag      08.00 - 17.00 Uhr
Freitag             08.00 - 13.00 Uhr
Samstag           geschlossen

5. Eine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl der Exponate wird durch die Stadtverwaltung nicht
übernommen.

6. Im Rahmen der Ausstellung ist ein Verkauf jeder Art untersagt. Die kostenfreie Abgabe von Informationsmaterial ist gestattet.

7. Der Aussteller ist berechtigt, durch Werbung, z. B. in der Presse, Ausstellungsart und Dauer anzukündigen. Die Stadtverwaltung ist berechtigt, in den Medien und auf stadteigenen Kanälen auf die Ausstellung hinzuweisen.

8. Die Nutzung der Ausstellungsfläche erfolgt unentgeltlich. Eventuell anfallende Nebenkosten werden dem Aussteller in Rechnung gestellt.

9. Von der Stadtverwaltung können Bilderrahmen nach Absprache in Anspruch genommen werden. Eventuelle Schäden oder Verluste müssen durch den Aussteller angezeigt, behoben und/oder ersetzt werden, es sei denn, diese sind durch die Stadt Plauen, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Auf den Rahmen dürfen keine Aufkleber oder ähnliches angebracht werden. Die bereitgestellten Rahmen, Aufhängungen und Titelkarten sind von der Firma „HALBE“. Als Ersatz müssen folgende Artikel angeschafft und an die Stadtverwaltung Plauen (Medien- und Öffentlichkeitsarbeit) übergeben werden:

Rahmen: 
Classic Holz 16, Eiche natur, Plexiglas glänzend, kratzfest, Größe A1, ET 0-2
Preis (Stand November 2023) inkl. Mwst.: 147,70 Euro

Aufhängung:
Halbe Fixaufhänger, Artikelnummer: ZBAFIX
Preis (Stand November 2023) inkl. Mwst.: 6,74 Euro
Hinweis: je Rahmen werden mindestens zwei Aufhängungen verwendet

Titelkarte:
Halter für Titelkarte aus Acryl, kantenpoliert, Artikelnummer: ZBTKHALTER
Preis (Stand November 2023) inkl. MWst.: 4,50 Euro

10. Der Aussteller ist für die Einhaltung des Brandschutzes und der technischen Sicherheit der von ihm aufgehängten/ausgestellten Exponate verantwortlich.

11. Die Entsorgung anfallender Abfälle während der Ausstellungszeit und notwendige Zwischenreinigung sowie die Endreinigung (besenrein) nach Abbau ist Aufgabe des Ausstellers.

12. Der Aussteller erhält einen Lageplan mit allen notwendigen Informationen.

Informationen

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