Kontaktperson
Stadt Plauen
Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Marie Hummel
Tel.: 03741 291 1183
E-Mail: Frau Hummel
Teilnahmebedingungen
VEREINBARUNG über die Durchführung einer Ausstellung im Foyer des Rathauses
Grundsätzliches
1. Die Stadt Plauen stellt dem Aussteller einen Teil des Foyers im genannten Zeitraum zur Verfügung.
Für Konzeption, Aufbau, Eröffnung und Bewerbung der Ausstellung ist der Aussteller allein zuständig. Sollen Mitarbeiter des Hauses angefragt und dazu eingeladen werden, muss dies rechtzeitig durchgestellt werden (bspw. Anfrage Teilnahme Oberbürgermeister oder Bürgermeister bei den Sekretärinnen).
2. Die Gestaltung der Ausstellung muss repräsentativ und ansprechend sein. Zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn sind Abstimmungen, aus denen Art und Anordnung der Exponate ersichtlich sind, im Bereich Medien- und Öffentlichkeitsarbeit zu klären. Die Vorbereitung und Organisation der Ausstellung ist allein Aufgabe des Ausstellers.
3. Vorgesehene Rahmenveranstaltungen (Eröffnung u.a.) sind mit dem Bereich Medien- und Öffentlichkeitsarbeit abzustimmen. Der Bereich MÖA kann die Eröffnung im Wochenplan an die Medien aufnehmen, muss dazu aber rechtzeitig informiert sein. Auch, ob Öffentlichkeit und/ oder mediale Begleitung gewünscht sind.
4. Die Öffnungszeiten der Ausstellung werden durch die tägliche Öffnungszeit des Rathauses (Bürgerbüro) bestimmt:
Montag 08.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr
Freitag 08.00 - 13.00 Uhr
Samstag geschlossen
5. Eine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl der Exponate wird durch die Stadtverwaltung nicht
übernommen.
6. Im Rahmen der Ausstellung ist ein Verkauf jeder Art untersagt. Die kostenfreie Abgabe von Informationsmaterial ist gestattet.
7. Der Aussteller ist berechtigt, durch Werbung, z. B. in der Presse, Ausstellungsart und Dauer anzukündigen. Die Stadtverwaltung ist berechtigt, in den Medien und auf stadteigenen Kanälen auf die Ausstellung hinzuweisen.
8. Die Nutzung der Ausstellungsfläche erfolgt unentgeltlich. Eventuell anfallende Nebenkosten werden dem Aussteller in Rechnung gestellt.
9.Von der Stadtverwaltung werden Bilderrahmen im A1 Format zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich diese zu nutzen. Eventuelle Schäden oder Verluste müssen durch den Aussteller angezeigt, behoben und/oder ersetzt werden, es sei denn, diese sind durch die Stadt Plauen, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Auf den Rahmen dürfen keine Aufkleber oder ähnliches angebracht werden. Die bereitgestellten Rahmen, Aufhängungen und Titelkarten sind von der Firma „HALBE“. Als Ersatz müssen folgende Artikel angeschafft und an die Stadtverwaltung Plauen (Medien- und Öffentlichkeitsarbeit) übergeben werden:
Rahmen:
Classic Holz 16, Eiche natur, Plexiglas glänzend, kratzfest, Größe A1, ET 0-2
Preis (Stand November 2023) inkl. Mwst.: 147,70 Euro
Aufhängung:
Halbe Fixaufhänger, Artikelnummer: ZBAFIX
Preis (Stand November 2023) inkl. Mwst.: 6,74 Euro
Hinweis: je Rahmen werden mindestens zwei Aufhängungen verwendet
Titelkarte:
Halter für Titelkarte aus Acryl, kantenpoliert, Artikelnummer: ZBTKHALTER
Preis (Stand November 2023) inkl. MWst.: 4,50 Euro
10. Der Aussteller ist für die Einhaltung des Brandschutzes und der technischen Sicherheit der von ihm aufgehängten/ausgestellten Exponate verantwortlich.
11. Die Entsorgung anfallender Abfälle während der Ausstellungszeit und notwendige Zwischenreinigung sowie die Endreinigung (besenrein) nach Abbau ist Aufgabe des Ausstellers.
12. Der Aussteller erhält einen Lageplan mit allen notwendigen Informationen.