Flächennutzungsplan Stadt Plauen Beschluss

3. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 13.06.2023 bis 12.06.2024
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Planzeichnung

ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG

3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Plauen

Die am 05.07.2022 vom Stadtrat der Stadt Plauen beschlossene 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Plauen, in der Fassung vom Mai 2022, wurde mit Bescheid des Landratsamtes Vogtlandkreis vom 23.05.2023 genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Plauen wirksam.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung einschließlich Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB im Rathaus der Stadt Plauen, Unterer Graben 1, 08523 Plauen, im Fachgebiet Stadtplanung und Umwelt (Zimmer 138), während der Sprechzeiten

  • Montag                  09.00 - 15.00 Uhr (mit Terminvereinbarung)
  • Dienstag                 09.00 - 18.00 Uhr
  • Mittwoch               geschlossen
  • Donnerstag           09.00 - 17.00 Uhr
  • Freitag                    09.00 - 13.00 Uhr (mit Terminvereinbarung)
  • Samstag                 geschlossen

zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Auskunft gegeben.

Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB wird die in Kraft getretene 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt und über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen zugänglich gemacht.

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/plauen/startseite

Bekanntmachungshinweise

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen.

Unbeachtlich werden gemäß § 215 Abs. 1 BauGB

1.      eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.      eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.      nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 BauGB Absatz 2a beachtlich sind.

Hinweis nach § 44 Absatz 5 BauGB

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Bekanntmachungshinweis gemäß § 4 Absatz 4 Satz 4 und Absatz 5 SächsGemO

Nach § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.      die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2.      Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3.      der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4.      vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a)      die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b)     die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Plauen, den 07.06.2023

Steffen Zenner

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadt Plauen
Fachgebiet Stadtplanung und Umwelt
Unterer Graben 1
08523 Plauen

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • zusammenfassende Erklärung
  • Bekanntmachung

Informationen

Übersicht
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