Bebauungsplan Stadt Pirna Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 89.1 "1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 89 Wohngebiet Max-Schwarze-Straße" (Vorentwurf)

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 09.11.2026 bis 11.12.2026
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Pirna hat in seiner Sitzung am 27.10.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 89.1 „1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 89 Wohngebiet Max-Schwarze Straße“ der Stadt Pirna gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes beschlossen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 89.1 „1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 89 Wohngebiet Max-Schwarze Straße“ der Stadt Pirna in der Fassung vom 10.09.2026 wird zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Dabei hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1416/28 – 1416/49 und 1438/8 sowie Teilflächen der Flurstücke 1406/3, 1417/15 und 1418/1 je der Gemarkung Pirna.

Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt ca. 25.000 m² (= 2,5 ha) und wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden und Osten durch kleingärtnerische Nutzung
  • im Westen durch den Schlängelbachweg mit dahinter liegender Wohnbebauung
  • im Süden durch die Max-Schwarze Straße mit dahinter liegender Wohnbebauung

Die Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes.

Nach der Aufstellung und dem Inkrafttreten des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 89 „Wohngebiet Max-Schwarze-Straße“ im Jahr 2022 haben sich die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der ursprünglich vorgesehenen baulichen Entwicklung des Areals verändert. Vor diesem Hintergrund wird der städtebauliche Entwurf überarbeitet um eine tragfähige Umsetzung der städtebaulichen Ziele zu ermöglichen. Mit der Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs sind Änderungen verbunden, die in wesentliche Grundzüge der bisherigen Planung eingreifen. Daher ist eine entsprechende Überarbeitung des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich.

Zu den Planunterlagen des Vorentwurfes gehören die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen, die Begründung mit Umweltbericht und die Anlagen: Grünordnungsplan mit Karten 1-3, Artenschutzprüfung 2026, wasserrechtliches Gutachten 2021, Altlastengutachten 2021, Baugrundgutachten 2021, Gefährdungsabschätzung/Sanierungskonzept 2021, Schätzung Ausbaumengen 2026, Retentionsberechnung 2026.

Zum Zweck der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wird jedem die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch (z.B. per E-Mail an stadtentwicklung@pirna.de, über das Geoportal der Stadt Pirna oder per Landesportal Bauleitplanung über die unten genannte Website) übermittelt werden sollen. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können entsprechend § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Die Auslegung erfolgt

vom 09.11.2026 bis einschließlich 11.12.2026

im Foyer des Rathauses, Bereich Bürgerbüro, Am Markt 1/2 der Stadt Pirna, zu folgenden Dienstzeiten:

Mo.      8:00 – 12:00 Uhr          

Di.        8:00 – 18:00 Uhr

Mi.       8:00 – 12:00 Uhr

Do.      8:00 – 18:00 Uhr

Fr.        8:00 – 12:00 Uhr

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Planunterlagen werden den beteiligten Behörden sowie der Öffentlichkeit wie folgt zugänglich gemacht:

  • auf der Internetseite der Stadt unter www.pirna.de (hier nur Text der Bekanntmachung)
    Stadtinfo → Aktuelles → Bekanntmachung → Bekanntmachung nach dem Baugesetzbuch
  • im Geoportal der Stadt Pirna unter gis.pirna.de                                                                       B-Pläne → Planname auswählen → der blaue Button führt zu den Dokumenten.              Bei Bedarf können alle dort befindlichen Daten gespeichert und gedruckt werden und bleiben damit verfügbar.
  • auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de    Alle Bauleitpläne → Behörde, Ort → Pirna

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat.

Tim Lochner

Oberbürgermeister

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Fachgruppe Stadtentwicklung

Sitz: Am Markt 1/2

01796 Pirna

Tel.: 03501 556-308

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Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

  1. Verantwortlicher

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Fachgruppe Stadtentwicklung

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  1. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

  1. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. e der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13 und 13a BauGB, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen.

Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäß § 47a bis f BImschG.

  1. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung können andere Fachgruppen wie z.B.  Tiefbau (Erschließung) und Fachgruppe Recht (rechtliche Prüfung) notwendige personenbezogene Daten erhalten.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt.

Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Stadtrat der Stadt Pirna die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

Im Rahmen der Erfüllung von EDV Betreuungs- und Wartungsverträgen können ggf. Auftragsverarbeiter einen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten haben.

  1. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

  1. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

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  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung

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