Dialog Stadt Pirna Verkehr und Mobilität

Lärmaktionsplanung Gemeinde Dohma

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.02.2025 bis 09.03.2025
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Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Dohma

Die Europäische Union verfolgt das Ziel, die Lärmbelastung in den Mitgliedsstaaten aufgrund ihrer gesundheitlichen Relevanz langfristig zu verringern. Hauptursache für eine flächenhafte Lärmbelastung ist der Verkehr. Deshalb verpflichtet die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm seit 2007 in fünfjährigem Turnus zur Erstellung von Lärmkarten in Ballungsräumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Daran anschließend müssen sich alle von der Lärmkartierung betroffene Gemeinden im Rahmen einer Lärmaktionsplanung mit den gegebenenfalls vorhandenen Lärmbelastungen durch Verkehr auseinandersetzen. Lärmaktionspläne dienen der wirksamen Verhinderung oder Minimierung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen und sind im Turnus von fünf Jahren fortzuschreiben. Die lokale Öffentlichkeit ist am Verfahren aktiv zu beteiligen und ihr die Möglichkeit einzuräumen, Vorschläge und Hinweise einzubringen. Wenn relevante Probleme festgestellt werden, muss die Gemeinde darüber abwägen, ob Maßnahmen zur Lärmminderung in einem Lärmaktionsplan festgeschrieben werden. Durch Abschnitt 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht überführt, somit besteht für jede von der Lärmkartierung betroffene Gemeinde die gesetzliche Pflicht zur Lärmaktionsplanung.

Die aktuelle Lärmkartierung wurde 2022 in Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) durchgeführt. Die Ergebnisse sind einsehbar unter https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html.

Gegenstand dieser Lärmkartierung waren alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kfz pro Jahr. Die durch das Gemeindegebiet von Dohma verlaufenden Straßen weisen ein solches Verkehrsaufkommen jedoch nicht auf.

Von der Lärmkartierung 2022 ist die Gemeinde Dohma nur in sehr geringem Maß durch Einwirkungen der auf dem Gebiet der Stadt Pirna verlaufenden Staatsstraße S 174 (Rottwerndorfer Straße) betroffen. Zur Lärmminderung hat die Stadt Pirna in der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung entsprechende Maßnahmen formuliert.

Es bestehen demnach keine relevanten Lärmeinwirkungen auf bewohnte Bereiche der Gemeinde Dohma. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung aus § 47 d BImSchG muss sich die Gemeinde dennoch grundsätzlich mit der Lärmaktionsplanung befassen und der Bevölkerung die Möglichkeit einräumen, Hinweise und Einwendungen zu Lärmproblemen durch Verkehrslärm auf dem Gemeindegebiet vorzubringen. Über diese hat die Gemeinde dann im Rahmen einer Abwägung zu befinden.

Aufgrund der nur geringfügig vorhandenen Belastungen sowie fehlendem Handlungsspielraum für Lärmschutzmaßnahmen an überörtlichen Hauptverkehrsstraßen beabsichtigt die Gemeinde Dohma im Rahmen ihrer Lärmaktionsplanung auf die Festschreibung von Maßnahmen zu verzichten (Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen).

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht im Zeitraum vom 10.02.2025 bis 09.03.2025 die Möglichkeit, im Rahmen der Lärmaktionsplanung Hinweise und Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Diese können über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen, per Mail unter verwaltung@dohma.de oder schriftlich an  

Gemeindeverwaltung Dohma

Stichwort „Lärmaktionsplanung“

Zum Heideberg 18

01796 Dohma

gerichtet werden.

Hinweise und Stellungnahmen können zudem persönlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Dohma zu den bekannten Öffnungszeiten abgegeben werden.

Nach Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt unter Abwägung der eingegangenen Rückmeldungen die endgültige Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes.

Dohma, 21.01.2025

Heinemann

Bürgermeister der Gemeinde Dohma

Kontaktperson

Stadtverwaltung Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Am Markt 1/2

01796 Pirna

stadtentwicklung@pirna.de

03501 556 308

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung

1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Am Markt 1/2

01796 Pirna

Telefon: +49 3501 556-308

E-Mail:    stadtentwicklung@pirna.de

DE-Mail: stadtverwaltung@pirna.de-mail.de

2. Datenschutzbeauftragte

Große Kreisstadt Pirna

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Datenschutzbeauftragte

E-Mail:    datenschutz@pirna.de

De-Mail: stadtverwaltung@pirna.de-mail.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Auswertung Ihrer abgegebenen Stellungnahme benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäß § 47a-f BImschG.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Stadtrat der Stadt Pirna die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

Im Rahmen der Erfüllung des EDV Betreuungs- und Wartungsvertrages kann ggf. durch LCS Computer Service GmbH, Gartenstraße 45 in 04936 Schlieben ein Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten erfolgen.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Bernhard-von-Lindau-Platz 1, 01067 Dresden

(Postanschrift)

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Kontor am Landtag, Devrientstr. 1, 01067 Dresden (Hausanschrift)

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

Gegenstände

Übersicht
  • Berichtsentwurf
  • Karte Lärmbetroffenheit

Informationen

Übersicht
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