Umfrage Stadt Pirna Moderne Verwaltung

Wahlhelfer gesucht...

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 23.12.2024 bis 19.02.2025
  • Teilnehmer 6 Teilnehmer
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Bundestagswahl im Jahr 2025 – Sie können dabei sein…
 

Für die stattfindende Wahl im Jahr 2025 werden in der Stadt Pirna und Gemeinde Dohma wieder ehrenamtliche Wahlhelferinnen/Wahlhelfer benötigt.

Wann?

23.02.2025 – Wahl des Bundestages

Die Wahlhelferinnen/Wahlhelfer werden im Allgemeinen durch die Wahlvorsteherin bzw. den Wahlvorsteher über den Wahltag (8:00 – 18:00 Uhr) in zwei Schichten eingeteilt. Zur Auszählung ab 18 Uhr müssen alle Wahlhelferinnen/Wahlhelfer im Wahlbezirk bis zur Feststellung der Wahlergebnisse anwesend sein.

Wer kann Wahlhelferin/Wahlhelfer werden?

Sie sind Bürgerin/Bürger der Stadt Pirna bzw. Gemeinde Dohma, mindestens 18 Jahre alt und haben sich bei der Wahl nicht als Kandidatin/Kandidat aufstellen lassen und sind nicht Vertrauensperson eines Wahlvorschlages.

Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Die Wahlhelfertätigkeit muss mit großer Sorgfalt durchgeführt werden und setzt ein hohes Maß an Konzentrationsvermögen bei der Auszählung voraus. 

Welche Aufgaben übernehmen Sie:

Mit Ihrem Einsatz als Wahlhelferin/Wahlhelfer können Sie näher an der Wahl sein als alle anderen und sich selbst von der Richtigkeit der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl überzeugen.

Wahlhelferinnen/Wahlhelfer helfen bei der Ausgabe der Stimmzettel, überprüfen Wahlberechtigungen anhand des Wählerverzeichnisses, geben die Wahlurne für den Einwurf der Stimmzettel frei und zählen anschließend die Stimmen aus.

Weitere Informationen zur Besetzung des Wahlvorstandes, zum Ablauf des Wahltages und zur Stimmenauszählung können Sie den Videos auf der linken Seite entnehmen.

Ihr Einsatz wird natürlich mit einer kleinen Entschädigung nach der geltenden Satzung der Stadt Pirna entlohnt. Zudem wird für eine kleine Stärkung am Wahltag gesorgt.

Sie möchten uns unterstützen – dann melden Sie sich!

Hierfür haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Füllen Sie untenstehendes Formular aus,
  2. senden Sie uns eine E-Mail an wahlen@pirna.de,
  3. rufen Sie uns unter 03501-556 295 an oder
  4. schreiben Sie uns formlos an Stadtverwaltung Pirna, Wahlbüro, Am Markt 1/2, 01796 Pirna

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Wenn Sie das Ausfüllen des Formulars zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen wollen, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand hier zwischenspeichern.

Meldung als Wahlhelferinnen/Wahlhelfer

Welche Funktion möchten Sie als Wahlhelferin/Wahlhelfer gern ausüben? 
  • Pflichtangabe
  • Mehrfachauswahl möglich (Hinweis: Ihre Wünsche hinsichtlich Ihrer Funktion werden soweit wie möglich berücksichtigt. Interessierte, die sich erstmalig anmelden, werden vorrangig als Beisitzerin/Beisitzer eingeteilt.)
In welchem Wahllokal möchten Sie als Wahlhelferin/Wahlhelfer eingesetzt werden?
  • Pflichtangabe
  • Mehrfachauswahl möglich (Hinweis: Ihre Wünsche hinsichtlich Ihres Einsatzortes werden soweit wie möglich berücksichtigt.)

Angaben zu Ihrer Person

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Datum (z.B. 31.3.2016)
  • Datenformat: E-Mail
Bitte teilen Sie uns mit, ob wir Ihre personenbezogenen Daten auch für künftige Wahlen speichern dürfen:
  • Pflichtangabe
Pflichtangabe

Kontaktperson

Stadt Pirna

Am Markt 1/2

01796 Pirna

Telefon: 03501-556 295

E-Mail: wahlen@pirna.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für ehrenamtlich Tätige bei der Bundestagswahl 2025

1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt Pirna
Zentrale Steuerung
Am Markt 1/2
01796 Pirna
Telefon: +49 3501 556-281
E-Mail: zentrale.steuerung@pirna.de
De-Mail: stadtverwaltung@pirna.de

2. Datenschutzbeauftragte

Große Kreisstadt Pirna
Datenschutzbeauftragte
Am Markt 1/2
01796 Pirna
Telefon: +49 3501 556-312
E-Mail:  datenschutz@pirna.de
De-Mail: stadtverwaltung@pirna.de-mail.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl sowie Zahlung des Erfrischungsgeldes/der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit

  • § 9 Abs. 4 des Bundeswahlgesetz
  • §§ 1,3 der Satzung der Stadt Pirna über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit bei Wahlen, Volks- und Bürgerentscheiden (Entschädigungssatzung Wahlhelfer)
  • §§ 1,3 Satzung der Gemeinde Dohma über die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern (Wahlhelferentschädigungssatzung)

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der Erfüllung des EDV Betreuungs- und Wartungsvertrages kann gegebenenfalls durch die LCS Computer Service GmbH, Gartenstraße 45 in 04936 Schlieben bzw. dem Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA), Eilenburger Straße 1 a, 04317 Leipzig ein Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten erfolgen.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Die in den Niederschriften über Sitzungen der Wahlorgane gespeicherten personenbezogenen Daten werden nach dem Ablauf der Amtszeit der Gewählten und die übrigen personenbezogenen Daten nach der rechtskräftigen Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl vernichtet, soweit sie nicht für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.

Für personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Zahlung der Aufwandsentschädigung verarbeitet werden, beträgt die Aufbewahrungsfrist 10 Jahre.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezo­gene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbe­zogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung perso­nenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Datenschutzbeauftrage/r Sachsen
Devrientstraße 5, 01067 Dresden (Hausanschrift)
Postfach 11 01 32, 01330 Dresden (Postanschrift)

10. Automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

Informationen

Übersicht
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