Bebauungsplan Gemeinde Ottendorf-Okrilla Frühzeitige Beteiligung

3. Änderung zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Grünberg-Nord"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.08.2026 bis 31.08.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat von Ottendorf-Okrilla hat in seiner Sitzung am 07.01.2025 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Grünberg-Nord" beschlossen.

Planungsziele sind die gesamtheitliche Entwicklung des Gewerbegebietes Grünberg Nord durch Erweiterung der gewerblichen Bauflächen im zentralen, bisher als Wald festgesetzten Teil des Plangebietes und Rücknahme der Beschränkung auf mischgebietstypische Gewerbe und Verwaltungseinrichtungen im westlichen Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans, die Sicherstellung des Lärmschutzanspruchs der Wohnbebauung „Am Sande“ und die Ergänzung der inneren Erschließung des Gewerbegebietes mit südlicher Anbindung an den Kreisverkehr Radeberger Straße.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die Flurstücke die Flurstücke 259/a, 259/c, 259/d, 259/1, 260/3, 260/4, 260/5, 268/3, 268/4, 268/5, 268a, 269/1, 269/2, 269/3, 273/5, 273/6, 273/7, 274/3, 282, 283/3, 283/4, 287/5, 287/6, 287/7, 287/8, 288/13, 288/14 und 274/1 der Gemarkung Grünberg. Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches der 3. Änderung des Bebauungsplans beträgt ca. 20 ha.

Der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans wurde außerdem dahingehend so neu gefasst, dass diejenigen Flurstücke, von denen Teilflächen der Autobahn BAB 4 und seinen Nebenanlagen zugeordnet sind, vollständig aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans entlassen wurden. Dies betraf die Flurstücke 259/2, 260/2, 268/2, 273/2, 274/4, 287/2 und 288/3 der Gemarkung Grünberg.

Für die Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit, sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum

vom 01.08.2026 bis einschließlich 31.08.2026

auf der Internetseite der Gemeinde Ottendorf-Okrilla unter https://www.ottendorf-okrilla.de/bekanntmachungen und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/ottendorf-okrilla frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und den Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Grünberg-Nord", Planstand 08.07.2026 einzusehen.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt im vorgenannten Veröffentlichungszeitraum eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zur 3. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Grünberg-Nord", in der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla, Nebengebäude Raum N 104 zu den Dienstzeiten

Dienstag:                    9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

Donnerstag:                9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Freitag:                       9.00 Uhr bis 11.00 Uhr.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen sowie Hinweise zum Vorentwurf elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauamt@ottendorf-okrilla.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla vorgebracht werden. Während dieser Auslegungsfrist werden auch Äußerungen zu der Planungsabsicht entgegengenommen.

Ottendorf-Okrilla, 21.07.2026

gez. Rico Pfeiffer

Bürgermeister

Kontakt

Andreas Jäpel

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Mit der Abgabe einer Stellungnahme bestätigen Sie, vom Informationsblatt zur

„DATENSCHUTZINFORMATION der Gemeinde Ottendorf-Okrilla im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht sowie im Rahmen von Planungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzes“

Kenntnis genommen zu haben und willigen in die Erhebung und Weitergabe personenbezogener Daten zur Aufgabenerfüllung im Rahmen der Planungsverfahren ein.

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