Bebauungsplan Gemeinde Ottendorf-Okrilla Öffentliche Auslegung

7. Änderung zum Bebauungsplan „Wohngebiet Hermsdorf Nord“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.06.2026 bis 30.06.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat in seiner Sitzung am 07.10.2025 mit Beschluss Nr. GR 065/2025 den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Hermsdorf Nord“ über Teile der Flurstücke 477/4 und 478/1 sowie das Flurstück 488/20 der Gemarkung Hermsdorf gefasst.

Planungsziele sind die Änderung der in der rechtskräftigen 5. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Hermsdorf Nord“ festgesetzten Gemeinbedarfsfläche in allgemeines Wohngebiet und die Änderung der textlichen Festsetzung 1.3.3 des rechtskräftigen Bebauungsplans bezüglich der zulässigen Überschreitung der festgesetzten GRZ im Baugebiet WA durch Stellplätze. Sofern diese wasserdurchlässig hergestellt werden, soll eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 durch diese um bis zu 50% für zulässig erklärt werden

Der Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat in seiner Sitzung am 05.05.2026 den Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Hermsdorf Nord“ in der Fassung vom 05.01.2026 mit Beschluss Nr. GR 035/2026 gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Mit dem Entwurf i. d. F. vom 05.01.2026 wurde das Plangebiet erweitert und umfasst nach Aktualisierung des Liegenschaftskatasters die Flurstücke 477/12, 477/9, 477/11, 488/20 und 478/32 der Gemarkung Hermsdorf.

Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Hermsdorf Nord“ in der Fassung vom 05.01.2026 wird einschließlich der Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Zeitraum

vom 01.06.2026 bis einschließlich 30.06.2026

auf der Internetseite der Gemeinde Ottendorf-Okrilla unter https://www.ottendorf-okrilla.de/bekanntmachungen und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/ottendorf-okrilla veröffentlicht.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt im vorgenannten Veröffentlichungszeitraum eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Hermsdorf Nord“ in der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 01458 Ottendorf-Okrilla, Nebengebäude Raum N 104 zu den Dienstzeiten

Dienstag:                    9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag:                9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:                       9.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum geänderten Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Hermsdorf Nord“ abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauamt@ottendorf-okrilla.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung zur 7. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Hermsdorf Nord“ unberücksichtigt bleiben können.

Die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Hermsdorf Nord“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. In Anwendung von § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Ottendorf-Okrilla, den 12.05.2026

gez. Rico Pfeiffer

Bürgermeister

Kontakt

Andreas Jäpel

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Mit der Abgabe einer Stellungnahme bestätigen Sie, vom Informationsblatt zur

„DATENSCHUTZINFORMATION der Gemeinde Ottendorf-Okrilla im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht sowie im Rahmen von Planungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzes“

Kenntnis genommen zu haben und willigen in die Erhebung und Weitergabe personenbezogener Daten zur Aufgabenerfüllung im Rahmen der Planungsverfahren ein.

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