Bebauungsplan Gemeinde Ottendorf-Okrilla Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Wohnbebauung Thomas-Müntzer-Straße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.10.2025 bis 04.11.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat in seiner Sitzung am 12.08.2025 den nochmals geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Thomas-Müntzer-Straße“ in der Fassung vom 23.08.2024 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Die Änderungen des Planentwurfs beinhaltet die Anpassung der zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans an die geänderte Verkehrsführung zur inneren Erschließung des Baugebietes.

Darüber hinaus setzt der zwischenzeitlich rechtskräftige Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt und Wohnbebauung Medingen, Weixdorfer Straße" einen Teil des Flurstücks 388/9 der Gemarkung

Medingen als externe Kompensationsfläche fest. Um eine Doppelüberplanung zu vermeiden, wird der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans um diese Fläche reduziert.

Gleichzeitig wird das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Thomas-Müntzer-Straße“ in das Regelverfahren überführt. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 2 Abs. 4 BauGB und Bewältigung der Eingriffsregel nach § 1a Abs. 3 BauGB wurde zur 3. Entwurfsfassung des Bebauungsplans eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht als eigenständiger Teil der Begründung erstellt.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Thomas-Müntzer-Straße“ in der Fassung vom 23.08.2024 wird mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Zeitraum

vom 01.10.2025 bis einschließlich 04.11.2025

auf der Internetseite der Gemeinde Ottendorf-Okrilla unter https://www.ottendorf-okrilla.de/bekanntmachungen und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/ottendorf-okrilla veröffentlicht.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt im vorgenannten Veröffentlichungszeitraum eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Wohnbebauung Thomas-Müntzer-Straße“ in der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34, Nebengebäude Raum N 104 01458 Ottendorf-Okrilla zu den Dienstzeiten

Montag:                      9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag:                    9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch:                    9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag:                9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:                       9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Thomas-Müntzer-Straße“ abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauamt@ottendorf-okrilla.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Thomas-Müntzer-Straße“ unberücksichtigt bleiben können.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Thomas-Müntzer-Straße“

Dem Umweltbericht können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

Bereits vorliegende Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Thomas-Müntzer-Straße“ zu folgenden umweltbezogenen Themen:

    • Umsetzung der naturschutzfachlichen Maßnahmen
    • Immissionsschutz
    • Abfall und Bodenschutz
    • Abwasserbeseitigung
    • Dach- und Fassadengestaltung
    • Kastanienallee
    • Radonschutz und Geologie

Ottendorf-Okrilla, den 05.09.2025                                      

gez. Rico Pfeiffer

Bürgermeister

Kontakt

Andreas Jäpel

Datenschutzerklärung

Mit der Abgabe einer Stellungnahme bestätigen Sie, vom Informationsblatt zur

„DATENSCHUTZINFORMATION der Gemeinde Ottendorf-Okrilla im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht sowie im Rahmen von Planungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzes“

Kenntnis genommen zu haben und willigen in die Erhebung und Weitergabe personenbezogener Daten zur Aufgabenerfüllung im Rahmen der Planungsverfahren ein.

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