Bebauungsplan Gemeinde Ottendorf-Okrilla Öffentliche Auslegung

Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 2. BA, 9. Änderung

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 01.03.2025 bis 04.04.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Ottendorf-Okrilla

9. Änderung zum Bebauungsplan „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 2. BA"

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat in seiner Sitzung am 04.02.2025 den Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 2. BA“ gefasst und gleichzeitig den Entwurf der 9. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 2. BA“ in der Fassung vom 18.11.2024 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Planungsziel ist die Einbeziehung der bisher als Bahntrasse festgesetzten Flächen und des parallel dazu liegenden Leitungskorridors in die jeweils südwestlich benachbarte bauliche Nutzung (GE/e, GE bzw. GI/e) im räumlichen Geltungsbereich der 8. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 2. BA“.

Die 9. Änderung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

Der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 2. BA“ in der Fassung vom 18.11.2024 wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung im Zeitraum

vom 03.03.2025 bis einschließlich 04.04.2025

auf der Internetseite der Gemeinde der Gemeinde Ottendorf-Okrilla unter https://www.ottendorf-okrilla.de/bekanntmachungen und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/ottendorf-okrilla veröffentlicht.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 2. BA“ abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauamt@ottendorf-okrilla.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung zur 9. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 2. BA“ unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt im vorgenannten Veröffentlichungszeitraum eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der 9. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 2. BA“ in der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla im Nebengebäude Raum N104 zu den Dienstzeiten

Montag:                       9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag:                     9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch:                     9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag:                 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:                        8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Ottendorf-Okrilla, den 11.02.2025                                             

gez. Rico Pfeiffer

Bürgermeister

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"DATENSCHUTZINFORMATION der Gemeinde Ottendorf-Okrilla im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht"

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Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Anlage 1 Begründung - rechtskräftige Bauvorschriften
  • Anlage 2 Begründung - Kartierung Zauneidechsen
  • Datenschutzinformation der Gemeinde

Informationen

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