Kontaktperson
Andreas Jäpel
E-Mail: jaepel@ottendorf-okrilla.de
Teilnahmebedingungen
DATENSCHUTZINFORMATION der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach
dem Allgemeinen Städtebaurecht und des Bundesimmissionsschutzgesetzes
Dabei handelt es sich insbesondere um Verfahren der Aufstellung, Änderung,
Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach dem
Ersten Kapitel des BauGB, Allgemeines Städtebaurecht sowie Verfahren
städtebaulicher Planungen und städtebaulicher Entwicklungskonzepte gemäß § 1 Abs. 6
Nr. 11 BauGB und Planungen, die im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB sowie § 47 d Abs. 3 BImSchG Anwendung finden.
Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der
DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Die allgemeinen Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Gemeinde Ottendorf-Okrilla geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen ergeben.
Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla legt großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten und die Wahrung
Ihrer Privatsphäre. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf der Grundlage der
gesetzlichen Bestimmungen.
Inhaltsverzeichnis
1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten
2 Zwecke der Verarbeitung
3 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
4 Von der Verarbeitung betroffene Personen
5 Personenbezogene Daten
6 Empfänger
7 Dauer der Speicherung
8 Rechte der Betroffenen
9 Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten
Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Rico Pfeiffer,
Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla, Email: buergermeister@ottendorf-okrilla.de,
Telefon: (035205) 513-11, Fax: (035205) 54600 verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten
im Bauamt der Gemeinde Ottendorf-Okrilla, Telefon: (035205) 513-21
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
DataOrga GmbH
Jägerstraße 6
01099 Dresden
2 Zwecke der Verarbeitung
Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren
insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Gemeinde, im Rahmen der Planungshoheit
eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser
Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der
abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der
Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit
(Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im
Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch
zusätzliche informelle Öffentlichkeitsbeteiligungformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung
der Öffentlichkeit.
Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen
(Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Gemeinderat zu erfolgen hat,
werden die personenbezogenen Daten, die für die Wichtung und Abwägung der Belange
erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Pkt.6) nach den Vorgaben des
Sächsischen Gemeindeordnung sowie der Hauptsatzung und Geschäftsordnungen des
Gemeinderates und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte vorgelegt. Die in den
Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der
Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert und mit einer
Kennziffer versehen.
Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des
Abwägungsergebnisses nachzukommen.
Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert
die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.
3 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im
öffentlichen Interesse liegt (gemäß Art. 6 Abs. 1 d DS-GVO) oder erfolgt auf der Grundlage
einer Einwilligung (gemäß Art. 6 Abs. 1 a DS-GVO).
Die fachrechtlichen Verarbeitungserfordernisse erwachsen u.a. aus § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 7, § 2
Abs. 3, § 3, § 34 Abs. 6, § 35 Abs. 6 letzter Absatz BauGB.
4 Von der Verarbeitung betroffene Personen
Von der Verarbeitung betroffen ist die Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung und Öffentlichkeitsbeteiligung im förmlichen Beteiligungsverfahren).
Sie meint jedermann, d.h. jede natürliche oder juristische Person, die in ihren Rechten oder
Interessen betroffen ist oder ein sonstiges Interesse an der Bauleitplanung hat oder dies
anzeigt.
5 Personenbezogene Daten
Folgende Daten werden verarbeitet:
- Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
- personenbezogene Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
- personenbezogene Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden
(sogenannte aufgedrängte Daten)
6 Empfänger
Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:
- dem Gemeinderat, seinen Ausschüssen und Arbeitskreisen und den Ortschaftsräten zur
Beratung und Entscheidung über die Abwägung (gemäß Sächsischer Gemeindeordnung,
der Hauptsatzung und der Geschäftsordnungen des Gemeinderates und seiner
Ausschüsse und der Ortschaftsräte),
- den höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung auf Rechtsmängel,
- den Gerichten zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder
Satzungen,
- an Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von
Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB).
7 Dauer der Speicherung
Auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer gerichtlichen Überprüfung (z.B.
Normenkontrollklage) kann im baurechtlichen Verfahren einer Inzidentprüfung der
Bauleitplanung oder einer sonstigen Satzung eine Rüge erhoben werden. Eine dauerhafte
Speicherung der Verfahrensakten ist deshalb erforderlich.
8 Rechte der Betroffenen
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu
verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall,
so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende
Informationen:
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden
personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den
Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
Das vorgenannte Recht besteht nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und
kann auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
9 Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DS-GVO.
Dies ist in Sachsen der Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte,
Besucheranschrift:
Sächsischer Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Devrientstraße 5
01067 Dresden
Postanschrift:
Sächsischer Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postfach 11 01 32
01330 Dresden
E-Mailanschrift:
post@sdtb.sachsen.de
Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung
Mit der Abgabe einer Stellungnahme bestätigen Sie, vom Informationsblatt zur
„DATENSCHUTZINFORMATION der Gemeinde Ottendorf-Okrilla im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht sowie im Rahmen von Planungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzes“
Kenntnis genommen zu haben und willigen in die Erhebung und Weitergabe personenbezogener Daten zur Aufgabenerfüllung im Rahmen der Planungsverfahren ein.