Verfahren Gemeinde Ottendorf-Okrilla Umwelt, Klima und Energie

Lärmaktionsplan der Gemeinde Ottendorf-Okrilla

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 01.07.2024 bis 29.07.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Lärmkartierung 2023

Öffentliche Auslegung Fortschreibung Lärmaktionsplan Stufe 3 gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie

Kontaktperson

Teilnahmebedingungen

DATENSCHUTZINFORMATION der Gemeinde Ottendorf-Okrilla

im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach

dem Allgemeinen Städtebaurecht und des Bundesimmissionsschutzgesetzes

Dabei handelt es sich insbesondere um Verfahren der Aufstellung, Änderung,

Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach dem

Ersten Kapitel des BauGB, Allgemeines Städtebaurecht sowie Verfahren

städtebaulicher Planungen und städtebaulicher Entwicklungskonzepte gemäß § 1 Abs. 6

Nr. 11 BauGB und Planungen, die im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB sowie § 47 d Abs. 3 BImSchG Anwendung finden.

Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der

DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Die allgemeinen Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Gemeinde Ottendorf-Okrilla geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen ergeben.

Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla legt großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten und die Wahrung

Ihrer Privatsphäre. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf der Grundlage der

gesetzlichen Bestimmungen.

Inhaltsverzeichnis

1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten

2 Zwecke der Verarbeitung

3 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

4 Von der Verarbeitung betroffene Personen

5 Personenbezogene Daten

6 Empfänger

7 Dauer der Speicherung

8 Rechte der Betroffenen

9 Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten

Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Rico Pfeiffer,

Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla, Email: buergermeister@ottendorf-okrilla.de,

Telefon: (035205) 513-11, Fax: (035205) 54600 verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten

im Bauamt der Gemeinde Ottendorf-Okrilla, Telefon: (035205) 513-21

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

DataOrga GmbH

Jägerstraße 6

01099 Dresden

office@dataorga.de

2 Zwecke der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren

insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Gemeinde, im Rahmen der Planungshoheit

eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser

Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die

öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der

abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der

Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit

(Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im

Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch

zusätzliche informelle Öffentlichkeitsbeteiligungformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung

der Öffentlichkeit.

Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen

(Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Gemeinderat zu erfolgen hat,

werden die personenbezogenen Daten, die für die Wichtung und Abwägung der Belange

erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Pkt.6) nach den Vorgaben des

Sächsischen Gemeindeordnung sowie der Hauptsatzung und Geschäftsordnungen des

Gemeinderates und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte vorgelegt. Die in den

Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der

Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert und mit einer

Kennziffer versehen.

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des

Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert

die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

3 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im

öffentlichen Interesse liegt (gemäß Art. 6 Abs. 1 d DS-GVO) oder erfolgt auf der Grundlage

einer Einwilligung (gemäß Art. 6 Abs. 1 a DS-GVO).

Die fachrechtlichen Verarbeitungserfordernisse erwachsen u.a. aus § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 7, § 2

Abs. 3, § 3, § 34 Abs. 6, § 35 Abs. 6 letzter Absatz BauGB.

4 Von der Verarbeitung betroffene Personen

Von der Verarbeitung betroffen ist die Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB (frühzeitige

Öffentlichkeitsbeteiligung und Öffentlichkeitsbeteiligung im förmlichen Beteiligungsverfahren).

Sie meint jedermann, d.h. jede natürliche oder juristische Person, die in ihren Rechten oder

Interessen betroffen ist oder ein sonstiges Interesse an der Bauleitplanung hat oder dies

anzeigt.

5 Personenbezogene Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
  • personenbezogene Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • personenbezogene Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden

            (sogenannte aufgedrängte Daten)

6 Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • dem Gemeinderat, seinen Ausschüssen und Arbeitskreisen und den Ortschaftsräten zur

Beratung und Entscheidung über die Abwägung (gemäß Sächsischer Gemeindeordnung,

der Hauptsatzung und der Geschäftsordnungen des Gemeinderates und seiner

Ausschüsse und der Ortschaftsräte),

  • den höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung auf Rechtsmängel,
  • den Gerichten zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder

Satzungen,

  • an Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von

Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB).

7 Dauer der Speicherung

Auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer gerichtlichen Überprüfung (z.B.

Normenkontrollklage) kann im baurechtlichen Verfahren einer Inzidentprüfung der

Bauleitplanung oder einer sonstigen Satzung eine Rüge erhoben werden. Eine dauerhafte

Speicherung der Verfahrensakten ist deshalb erforderlich.

8 Rechte der Betroffenen

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu

verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall,

so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende

Informationen:

  • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden

personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den

Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;

Das vorgenannte Recht besteht nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und

kann auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

9 Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf

Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DS-GVO.

Dies ist in Sachsen der Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte,

Besucheranschrift:

Sächsischer Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Devrientstraße 5

01067 Dresden

Postanschrift:

Sächsischer Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Postfach 11 01 32

01330 Dresden

E-Mailanschrift:

post@sdtb.sachsen.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Mit der Abgabe einer Stellungnahme bestätigen Sie, vom Informationsblatt zur

„DATENSCHUTZINFORMATION der Gemeinde Ottendorf-Okrilla im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht sowie im Rahmen von Planungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzes“

Kenntnis genommen zu haben und willigen in die Erhebung und Weitergabe personenbezogener Daten zur Aufgabenerfüllung im Rahmen der Planungsverfahren ein.

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Abschlussbericht
  • Anlage 1 Maßnahmetabelle
  • Anlage 1 Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Informationen

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