Bekanntmachung der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
2. Änderung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Eichelberg II" Medingen
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Planänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat in seiner Sitzung am 04.06.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Eichelberg II“ Medingen gefasst und gleichzeitig den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Eichelberg II“ Medingen in der Fassung vom 25.03.2024 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Planungsziele der 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Eichelberg II“ sind
Die 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Eichelberg II“ Medingen wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Eichelberg II“ Medingen in der Fassung vom 25.03.2024 wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m.
§ 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung im Zeitraum
vom 03.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024
auf der Internetseite der Gemeinde der Gemeinde Ottendorf-Okrilla unter www.Ottendorf-okrilla.de und im Bürgerbeteiligungsportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/ottendorf-okrilla veröffentlicht.
Gleichzeitig liegen die Planunterlagen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Eichelberg II“ Medingen auch im Bauamt der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla im Raum N 1.04 während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus
Montag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Eichelberg II“ Medingen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauamt@ottendorf-okrilla.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Eichelberg II“ Medingen unberücksichtigt bleiben.
Ottendorf-Okrilla, den 11.06.2024
gez. Pfeiffer
Bürgermeister
Andreas Jäpel E-Mail: jaepel@ottendorf-okrilla.de