Bebauungsplan Gemeinde Ottendorf-Okrilla Öffentliche Auslegung

8. Änderung zum Bebauungsplan "Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 2. BA"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.03.2024 bis 05.04.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Ottendorf-Okrilla

8. Änderung zum Bebauungsplan „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 2. BA"

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat von Ottendorf-Okrilla hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 2. BA“ gefasst und gleichzeitig den Entwurf der 8. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 2. BA“ in der Fassung vom 24.10.2023 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Planungsziele sind die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche innerhalb des bestehenden eingeschränkten Gewerbegebietes und die Rücknahme der Vorschrift zur Lage der nicht überdachten Stellplätze im räumlichen Geltungsbereich der 8. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 2. BA“.

Die 8. Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt.

Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 2. BA“ in der Fassung vom 24.10.2023 wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung im Zeitraum

vom 01.03.2024 bis einschließlich 05.04.2024

auf der Internetseite der Gemeinde der Gemeinde Ottendorf-Okrilla unter https://www.ottendorf-okrilla.de/bekanntmachungen und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/ottendorf-okrilla veröffentlicht.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 2. BA“ abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauamt@ottendorf-okrilla.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung zur 8. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 2. BA“ unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 2. BA“ in der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 im Raum N104, 01458 Ottendorf-Okrilla zu den Dienstzeiten

Montag:           9.00 Uhr bis 12.00 Uhr,

Dienstag:         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

Mittwoch:         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr,

Donnerstag:     9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Freitag:            9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Ottendorf-Okrilla, den 13.02.2024                                             

gez. Pfeiffer

Bürgermeister

Kontaktperson

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