Bebauungsplan Gemeinde Ottendorf-Okrilla Öffentliche Auslegung

7. Änderung zum Bebauungsplan "Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 2. BA"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.12.2022 bis 20.01.2023
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

7. Änderung Bebauungsplan „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 2. BA"
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat von Ottendorf-Okrilla hat am 07.11.2022 den Entwurf der 7. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 2. BA“ in der Fassung vom 21.10.2022 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Durch den Bebauungsplan wird die planungsrechtliche Voraussetzung für die Nachverdichtung des Gewerbeparks Ottendorf-Okrilla geschaffen. Die 7. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 2. BA" wird daher als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 2. BA" in der Fassung vom 21.10.2022, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 12. Dezember 2022 bis einschließlich 20. Januar 2023

zu den Dienstzeiten im Bauamt der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34.

Die vollständigen Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist außerdem auf der Internetseite der Gemeinde Ottendorf-Okrilla unter https://www.ottendorf-okrilla.de/Bauleitplanung.html und auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/ottendorf-okrilla eingestellt.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß bis zum Ende der Auslegungsfrist vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

gez. Rico Pfeiffer
Bürgermeister

Kontaktperson

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung
Mit der Abgabe einer Stellungnahme bestätigen Sie, vom Informationsblatt zur
"DATENSCHUTZINFORMATION der Gemeinde Ottendorf-Okrilla im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht"
Kenntnis genommen zu haben und willigen in die Erhebung und Weitergabe personenbezogener Daten zur Aufgabenerfüllung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein.

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Planzeichnung
  • Legende
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Anlage 1
  • Anlage 2
  • Datenschutzerklärung
  • Datenschutzinformation

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.