Bebauungsplan Gemeinde Ottendorf-Okrilla Frühzeitige Beteiligung

7. Änderung zum Bebauungsplan "Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 2. BA"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.11.2022 bis 23.11.2022
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Planzeichnung

7. Änderung zum Bebauungsplan „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 2. BA“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach §13a BauGB

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat von Ottendorf-Okrilla hat am 19.07.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 2. BA“ gefasst.

Planungsziel ist es, das eingeschränkte Gewerbegebiet im Bereich der Straße Am Hügel nach Westen um ca. 1,2 ha zu erweitern, wobei der vorhandene Wanderweg innerhalb des Plangebietes verbleiben soll und mit einem Wegerecht gesichert werden soll. Außerdem werden für die im Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplans liegenden und bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzten Flächen die Bauweise, die Baugrenzen sowie die Lage der Stellplätze neu geordnet.

Die 7. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 2. BA“ erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Für die Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit, im Zeitraum

vom 09.11.2022 bis einschließlich 23.11.2022

im Bauamt der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 im Raum N 104 während folgender Dienstzeiten:

Montag:           9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag:         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch:         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag:     9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:            9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden und den Vorentwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 2. BA", Planstand 13.10.2022, einzusehen. Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde Ottendorf-Okrilla unter www.ottendorf-okrilla.de/bebauungsplaene.html sowie über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/ottendorf-okrilla einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist werden auch Äußerungen zu der Planungsabsicht entgegengenommen.

Hinweis:

Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035205/51321 oder per E-Mail an bauamt@ottendorf-okrilla.de möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035205/51321 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse bauamt@ottendorf-okrilla.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

gez. Pfeiffer

Bürgermeister

Kontaktperson

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Mit der Abgabe einer Stellungnahme bestätigen Sie, vom Informationsblatt zur
"DATENSCHUTZINFORMATION der Gemeinde Ottendorf-Okrilla im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht"
Kenntnis genommen zu haben und willigen in die Erhebung und Weitergabe personenbezogener Daten zur Aufgabenerfüllung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein.

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Planzeichnung
  • Legende
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Bebauungsvorschriften vom 28.08.2020
  • Datenschutzerklärung für Stellungnahmen
  • Datenschutzinformationen für Bauleitplanung

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