Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Ottendorf-Okrilla Erneute Beteiligung

Ottendorf-Okrilla - Ehemalige Möbelfabrik, Radeburger Straße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.11.2022 bis 12.12.2022
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Planzeichnung

Bebauungsplan " Ottendorf-Okrilla - Ehemalige Möbelfabrik, Radeburger Straße"

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplans „Ottendorf-Okrilla - Ehemalige Möbelfabrik, Radeburger Straße" in der Fassung vom 06.01.2021 hat in der Zeit vom 12. April 2021 bis einschließlich 12. Mai 2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu dem Planentwurf beteiligt.

Zur Berücksichtigung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Einwendungen wurde der 2. Entwurf des Bebauungsplans „Ottendorf-Okrilla - Ehemalige Möbelfabrik, Radeburger Straße" in der Fassung vom 20.07.2022 erarbeitet. Diesen hat der Gemeinderat von Ottendorf-Okrilla in seiner Sitzung am 10.10.2022 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte 2. Entwurf des Bebauungsplans "Ottendorf-Okrilla - Ehemalige Möbelfabrik, Radeburger Straße" in der Fassung vom 20.07.2022, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 9. November 2022 bis einschließlich 12. Dezember 2022

im Bauamt der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 im Raum N 104 während folgender Dienstzeiten:

Montag:           9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag:         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch:         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag:     9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:            9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde Ottendorf-Okrilla unter www.ottendorf-okrilla.de/bebauungsplaene.html sowie über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/ottendorf-okrilla einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Durch den Bebauungsplan wird die planungsrechtliche Voraussetzung für die Nutzbarmachung einer innerörtlichen Brachfläche geschaffen. Es handelt sich somit um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB wird das beschleunigte Verfahren angewendet. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend. Gemäß Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Hinweis:

Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035205/51321 oder per E-Mail an bauamt@ottendorf-okrilla.de möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035205/51321 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse bauamt@ottendorf-okrilla.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

                                   

Pfeiffer

Bürgermeister

Kontaktperson

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Mit der Abgabe einer Stellungnahme bestätigen Sie, vom Informationsblatt zur
"DATENSCHUTZINFORMATION der Gemeinde Ottendorf-Okrilla im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht"
Kenntnis genommen zu haben und willigen in die Erhebung und Weitergabe personenbezogener Daten zur Aufgabenerfüllung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein.

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Schallimmissionsprognose
  • Historische Erkundung
  • Erhaltungsziele FFH-Gebiet
  • Ergänzung Historische Erkundung
  • Datenschutzerklärung Stellungnahmen
  • Datenschutzinformationen Bauleitplanung

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