Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Ottendorf-Okrilla Öffentliche Auslegung

Lebensmittelmarkt und Wohnbebauung Medingen, Weixdorfer Straße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.08.2022 bis 09.09.2022
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung

über die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Entwurf des Bebauungsplans

"Lebensmittelmarkt und Wohnbebauung Medingen, Weixdorfer Straße"

Der Gemeinderat von Ottendorf-Okrilla hat am 04.07.2022 den Entwurf des Bebauungsplans "Lebensmittelmarkt und Wohnbebauung Medingen, Weixdorfer Straße" in der Fassung vom 01.06.2022 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Planungsziel ist die Einordnung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von max. 800 m2 zur Sicherung der verbrauchernahen Versorgung mit Gütern des kurzfristigen Bedarfs. Außerdem  soll Mehrgenerationenwohnen sowie Wohnbebauung entstehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans "Lebensmittelmarkt und Wohnbebauung Medingen, Weixdorfer Straße" umfasst die Flurstücke 202/2, 205/10 und 210 der Gemarkung Medingen.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt und Wohnbebauung Medingen, Weixdorfer Straße"

 

Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Fläche und Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisungen.

Wesentliche Ergebnisse der Umweltprüfung sind:

  1. Mit der Umsetzung des Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt und Wohnbebauung Medingen, Weixdorfer Straße“ sind kompensationspflichtige Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Dabei handelt es sich um den Verlust von Biotopflächen und Lebensräumen (Überprägung eines Sand- und Silikatmagerrasens sowie von Ruderalfluren mit Gehölzaufwuchs) sowie um den Verlust von natürlichen Bodenfunktionen (Speicher- und Reglerfunktion, Lebensraumfunktion) durch die Bodenversiegelung.
  1. Der Sand- und Silikatmagerrasen stellt ein besonders geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 SächsNatSchG dar. Die Beanspruchung dieses Biotopes erfordert ein gesondertes Biotopausnahmeverfahren.
  1. Folgende Maßnahmen sind zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in den Naturhaushalt vorgesehen:
  • Ausweisung von Bautabuflächen
  • wasserdurchlässige Befestigung von Stellplätzen
  • Niederschlagswasserrückhaltung und –versickerung
  • Begrünung der nicht überbaubaren und nicht überbauten Grundstücksflächen
  • extensive Begrünung von Flachdächern
  • Erhalt der nördlichen Ruderalfläche mit Gehölzaufwuchs
  • straßenbegleitende Baumpflanzung sowie Stellplatzeingrünung mit mind. 1 Baum je 5 Stellplätzen
  1. Folgende Maßnahmen sind zum Ausgleich und Ersatz für die Eingriffe in den Naturhaushalt vorgesehen:
  • Entwicklung einer mageren Frischwiese (externe Ausgleichsmaßnahme)
  • Entwicklung eines Trockenrasens durch Gehölzentnahme (externe Ausgleichs­maßnahme)
  • Entwicklung zweier Trockenrasen durch Umsiedlung (externe Ausgleichs­maßnahme)
  1. Im Ergebnis der in den Umweltbericht integrierten artenschutzrechtlichen Beurteilung wird festgestellt, dass die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG für die artenschutzrechtlich relevanten Arten
  • Freibrüter mit Bindung an Gehölzbestände und Baumhöhlenbrüter
  • Fledermäuse
  • Reptilien

durch das Vorhaben nicht erfüllt sind, wenn artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden. Die erforderlichen artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen sind:

  • Einschränkung der Zeiten für die Baufeldfreimachung,
  • Baumkontrolle vor Fällarbeiten,
  • Vorhalten und Errichten von Reptilienschutzzäunen um die Baufelder,
  • Kontrolle der Baufelder, Abfangen und Umsiedeln von Zauneidechsen vor der Baufeldfreimachung

Die erforderlichen artenschutzrechtlichen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen sind:

  • Bereitstellung von künstlichen Fledermausquartieren und Nisthilfen
  • Anlage eines Ersatzhabitats für Zauneidechsen (ca. 2 Jahre vor Baufeld-freimachung)
  1. Die Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten wurde geprüft.

Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine FFH-Gebiete bzw. keine Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete). Das nächstgelegene FFH-Gebiet ist das Gebiet Nr. 143 „Rödertal oberhalb Medingen“ (EU-Melde-Nr. 4848-301). Es verläuft ca. 250 m nordöstlich des Plangebietes und umfasst das Fließgewässersystem der Großen Röder mit mehreren Nebenbächen. Das nächstgelegene SPA-Gebiet ist das Gebiet Nr. 33 „Moritzburger Kleinkuppenlandschaft“ (EU-Melde-Nr. 4747-451), welches in einer Mindestentfernung von ca. 500 m südwestlich des Plangebietes liegt. Das SPA-Gebiet umfasst einen reich strukturierten Feld-Wald-Teich-Komplex im Bereich der Moritzburger Kleinkuppenlandschaft.

Es ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der beiden Natura 2000-Gebiete. Es erfolgt keine direkte Flächeninanspruchnahme durch den Bebau-ungsplan. Beeinträchtigungen durch Immissionen (Störungen durch Lärm, Licht, Bewegungsunruhe, Stoffimmissionen über den Luftpfad) können aufgrund der Entfernung sowie der vorhandenen Störwirkungen der zwischen den Schutzgebieten und dem Vorhabensgebiet liegenden Siedlungsbereiche ausgeschlossen werden.

Das Schmutzwasser aus dem Mischgebiet wird über die örtliche Schmutzwasserkanalisation zur Kläranlage geführt. Anfallendes unbelastetes Regenwasser wird innerhalb des Plangebietes zurückgehalten und versickert oder als Brauchwasser verwertet. 

Im Ergebnis kann ausgeschlossen werden, dass der Bebauungsplan zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele von FFH- und SPA-Gebieten führt. Es wurde daher von einer FFH- bzw. SPA-Verträglichkeitsprüfung abgesehen.

  1. Bei Durchführung der im Umweltbericht genannten Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen verbleiben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB.
  • Baugrunduntersuchung vom 19.10.2021
  • Schallgutachten vom 31.05.2022
  • umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf des B-Plans ""Lebensmittelmarkt und Wohnbebauung Medingen, Weixdorfer Straße" mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:

LRA Bautzen, Stellungnahmen vom 17.08.2021:

    • gesetzlich geschütztes Biotop Trockenrasen
    • Berücksichtigung Artenschutz (Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Heuschrecken)
    • Lärmschutz
    • Bodenschutz
    • Niederschlagswasserversickerung

Landesdirektion Dresden, Stellungnahmen vom 02.08.2021

    • Standortalternativen
    • Lage im Baubeschränkungsbereich des Flughafens Dresden
    • gesetzlich geschütztes Biotop Trockenrasen

Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien, Stellungnahmen vom 16.08.2021

    • Umfang Wohnbauflächenausweisung im Flächennutzungsplan

Landesamt für Archäologie, Stellungnahmen vom 05.08.2021:

    • archäologische Relevanz (archäologische Kulturdenkmale im Umfeld: bronzezeitliches Gräberfeld, mittelalterlicher Ortskern)

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stellungnahmen vom 11.08.2021:

    • Hinweise zu natürlicher Radioaktivität, Geologie und Niederschlagswasserversickerung

Landeshauptstadt Dresden, Stellungnahmen vom 29.07.2021

    • Umfang Wohnbauflächenausweisung im Flächennutzungsplan

Bürgerstellungnahmen

    • Gehölzerhalt und Ausweisung von Grünflächen
    • Klima (Durchlüftung)
    • Ortsbild (Geschossigkeit)

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans "Lebensmittelmarkt und Wohnbebauung Medingen, Weixdorfer Straße" in der Fassung vom 01.06.2022, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung einschließlich Umweltbericht (Teil C) zusammen mit den oben genannten umweltbezogenen Informationen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 08.08.2022 bis einschließlich 09.09.2022

während der Dienstzeiten im Bauamt der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 im Raum N 104.

Montag:                   9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag:                 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch:                9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag:            9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:                   9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla vorgebracht werden.

Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde unter www.ottendorf-okrilla.de/bebauungsplaene.html sowie im Bürgerbeteiligungsportal des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:

Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035205/51321 oder per E-Mail an info@ottendorf-okrilla.de möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035205/51321 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse info@ottendorf-okrilla.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

Ottendorf-Okrilla, den 07.07.2022

gez. Pfeiffer

Bürgermeister

Kontaktperson

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung
Mit der Abgabe einer Stellungnahme bestätigen Sie, vom Informationsblatt zur
"DATENSCHUTZINFORMATION der Gemeinde Ottendorf-Okrilla im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht"
Kenntnis genommen zu haben und willigen in die Erhebung und Weitergabe personenbezogener Daten zur Aufgabenerfüllung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein.

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.