Bebauungsplan Gemeinde Ottendorf-Okrilla Öffentliche Auslegung

1. Änderung Bebauungsplan Ottendorf-Okrilla "Roßplatz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.05.2022 bis 17.06.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung

über den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Roßplatz“ gemäß § 8 BauGB i.v. m. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie über die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat am 04.04.2022 mit GR 036/2022 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Roßplatz“ für den in der Anlage gekennzeichneten Geltungsbereich gefasst. Dieser betrifft Teile des Flurstücks 10/19 der Gemarkung Ottendorf und eine Fläche von ca. 0,01 ha.

Planungsziel ist die Herausnahme der im Änderungsbereich bisher festgesetzten öffentlichen Stell-platzflächen zugunsten von Anwohnerstellplätzen.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat von Ottendorf-Okrilla am 04.04.2022 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Roßplatz“ in der Fassung vom 02.03.2022 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Roßplatz“ in der Fassung vom 02.03.2022, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 09.05.2022 bis einschließlich 17.06.2022

im Bauamt der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 im Raum N 104 während folgender Dienstzeiten

Montag:           9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag:         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch:         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag:     9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:            9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde Ottendorf-Okrilla unter https://www.ottendorf-okrilla.de/bebauungsplaene.html sowie über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/ottendorf-okrilla einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Roßplatz“ wird das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet. Dabei wird gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Beteili-gung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Durchfüh-rung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Hinweis:

Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035205/51321 oder per E-Mail an bauamt@ottendorf-okrilla.de möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035205/51321 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse bauamt@ottendorf-okrilla.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

Ottendorf-Okrilla, den 08.04.2022                                 

gez. Pfeiffer

Bürgermeister

Kontaktperson

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Mit der Abgabe einer Stellungnahme bestätigen Sie, vom Informationsblatt zur
"DATENSCHUTZINFORMATION der Gemeinde Ottendorf-Okrilla im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht"
Kenntnis genommen zu haben und willigen in die Erhebung und Weitergabe personenbezogener Daten zur Aufgabenerfüllung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein.

Gegenstände

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  • Bekanntmachung
  • Deckblatt
  • Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Datenschutzinformationen

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