Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Ottendorf-Okrilla Öffentliche Auslegung

Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 1. BA, 6. Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.04.2022 bis 13.05.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung

über die Änderung des Aufstellungsbeschlusses

zur 6. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 1. BA“ gemäß § 8 BauGB i.v. m. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

sowie über die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat am 07.03.2022 mit GR 015/2022 den Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches der 6. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 1. BA“ für den in der Anlage gekennzeichneten Geltungsbereich gefasst.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 1. BA“ wird in den Plangebietsgrenzen gemäß Anlage 1 der Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung mit folgenden Zielen gefasst:

    • Beseitigung des städtebaulichen Missstands und Revitalisierung einer Industriebrache,
    • Ausweisung eines Einzelhandelsstandorts mit einem Lebensmittelvollsortimenter mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.500 m² und einem Drogeriefachmarkt mit einer Verkaufsfläche von maximal 700 m²,
    • Verbot von großflächigen Photovoltaikanlagen als freistehende über den Eigenverbrauch hinaus gehende Anlagen.

Zugleich hat der Gemeinderat mit GR 016/20222 den Entwurf der 6. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 1. BA“ in der Fassung vom 04.02.2022 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG zur B-Plan-Änderung i.d.F. vom 04.02.2022
  • umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zur B-Plan-Änderung mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:

Landratsamt Bautzen, Stellungnahme vom 05.07.2021:

    • Standort nicht im Sächsischen Altlastenkataster erfasst; aufgrund gewerblicher / industrieller Vornutzung können jedoch schädliche Bodenveränderungen nicht vollständig ausgeschlossen werden
    • bei Rückbau Abfall- und Entsorgungskonzept erforderlich
    • Schmutz- und Regenwasserentsorgung
    • Artenschutz

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stellungnahme vom 01.07.2021:

    • Hinweise zu Geologie und natürlicher Radioaktivität

Ortschaftsrat Ottendorf-Okrilla, Stellungnahme vom 21.06.2021:

    • Baum- und Strauchpflanzungen
    • Regenwasserentsorgung

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 1. BA" in der Fassung vom 04.02.2022, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) zusammen mit den oben genannten umweltbezogenen Informationen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 11.04.2022 bis einschließlich 13.05.2022

im Bauamt der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 im Raum N 104 während folgender Dienstzeiten

Montag:           9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag:         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch:         9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag:     9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:            9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde Ottendorf-Okrilla unter www.ottendorf-okrilla.de/bebauungsplaene.html sowie über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/ottendorf-okrilla einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Durch die 6. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbepark Ottendorf-Okrilla, 1. BA" wird die planungsrechtliche Voraussetzung für die Wiedernutzbarmachung innerörtlicher Brachflächen geschaffen. Es handelt sich somit um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB wird das beschleunigte Verfahren angewendet. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Hinweis:

Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035205/51321 oder per E-Mail an bauamt@ottendorf-okrilla.de möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035205/51321 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse bauamt@ottendorf-okrilla.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

Ottendorf-Okrilla, den 09.03.2022                                 

gez. Pfeiffer

Bürgermeister

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Mit der Abgabe einer Stellungnahme bestätigen Sie, vom Informationsblatt zur

"DATENSCHUTZINFORMATION der Gemeinde Ottendorf-Okrilla im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht"

Kenntnis genommen zu haben und willigen in die Erhebung und Weitergabe personenbezogener Daten zur Aufgabenerfüllung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein.

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Deckblatt
  • Planzeichnung Teilbereich 1
  • Textliche Festsetzungen Teilbereich 1
  • Planzeichnung und Textliche Festsetzungen Teilbereich 2
  • Begründung
  • Auswirkungsanalyse
  • UVP Vorprüfung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Datenschutzinformation

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