Das Landratsamt des Erzgebirgskreises hat den vom Stadtrat in der Sitzung am 06.06.2024 beschlossenen Bebauungsplan der Stadt Olbernhau für das Wohngebiet „Feldstraße Flurstücke 697/41, 697/42, 697/43“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), mit Bescheid vom 22.03.2023 Az.: 03455-2022-24 mit Auflagen nach § 10 Abs. 2 BauGB gültiger Fassung genehmigt. Die Auflagenerfüllung wurde mit Schreiben des Landratsamtes des Erzgebirgskreises vom 21.05.2024 bestätigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Alle Interessierten können den genehmigten Bebauungsplan von diesem Tag an in der Stadtverwaltung Olbernhau im Bauamt, Zimmer 409 während der Sprechzeiten Mo: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Di: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mi: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Do: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Fr: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1und 2 sowie Abs.4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden
unbeachtlich wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Olbernhau unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Stefan Procksch
Leiter Bauamt
Grünthaler Straße 28
09526 Olbernhau