Bebauungsplan Stadt Olbernhau Beschluss

Bebauungsplan Wohngebiet „Feldstraße Flurstücke 697/41; 697/42; 697/43“

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 14.09.2024 bis 13.09.2025
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BPL Wohngebiet „Feldstraße Flurstücke 697/41; 697/42; 697/43“

Das Landratsamt des Erzgebirgskreises hat den vom Stadtrat in der Sitzung am 06.06.2024 beschlossenen Bebauungsplan der Stadt Olbernhau für das Wohngebiet „Feldstraße Flurstücke 697/41, 697/42, 697/43“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), mit Bescheid vom 22.03.2023 Az.: 03455-2022-24 mit Auflagen nach § 10 Abs. 2 BauGB gültiger Fassung genehmigt. Die Auflagenerfüllung wurde mit Schreiben des Landratsamtes des Erzgebirgskreises vom 21.05.2024 bestätigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Alle Interessierten können den genehmigten Bebauungsplan von diesem Tag an in der Stadtverwaltung Olbernhau im Bauamt, Zimmer 409 während der Sprechzeiten
Mo: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Di: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Do: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1und 2 sowie Abs.4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

unbeachtlich wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Olbernhau unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Kontaktperson

Stefan Procksch

Leiter Bauamt

Grünthaler Straße 28

09526 Olbernhau

Gegenstände

Übersicht
  • Bebauungsplan mit Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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