Flächennutzungsplan Stadt Oelsnitz/Vogtl. Erneute Beteiligung

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz - Eichigt - Triebel - Bösenbrunn

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.03.2022 bis 08.04.2022
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl.

zugleich als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz/Vogtl., Bösenbrunn, Eichigt, Triebel/Vogtl.

über die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz – Eichigt - Triebel – Bösenbrunn gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. hat in öffentlicher Sitzung am 12. Januar 2022 und der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz/Vogtl., Bösenbrunn, Eichigt und Triebel/Vogtl. hat in öffentlicher Sitzung am 2. Februar 2022 den 2. Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Oelsnitz – Eichigt - Triebel – Bösenbrunn in der Fassung 4. Oktober 2021 mit Planzeichnung im Maßstab 1:5.000 sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Planungsziel ist die Erweiterung des bestehenden landwirtschaftlichen Gartenbaubetriebes in Kombination mit Wohn- und Bürobebauungen und der Anordnung eines Campingplatzes durch Ausweisung eines Mischgebietes gemäß § 6 BauNVO sowie eines Sondergebietes Camping gemäß § 10 BauNVO. Innerhalb des Änderungsgebietes ist vorgesehen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Elsterblick in Oelsnitz/Vogtl.“ zu realisieren.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst das Flurstück 1424 der Gemarkung Oelsnitz und wird begrenzt im Süden durch die kommunale Straße „Görnitzer Weg“ und im Nordosten durch den vorhandenen Wirtschaftsweg, welcher die Erschließung für die Wohngebäude Görnitzer Weg 21, 21a und 21b bildet. Im Nordwesten wird der Geltungsbereich begrenzt durch Freilandflächen, welche landwirtschaftlich genutzt werden, sowie einer Biotopfläche und im Westen läuft der Geltungsbereich spitzwinklig am Görnitzer Weg aus.

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans wird unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB mit Umweltbericht gemäß § 2a BauGB durchgeführt.

Auf Grundlage des erstellten 2. Entwurfs mit Stand vom 4. Oktober 2021 erfolgt nun die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauBG und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Große Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. möchte die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

Der 2. Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung, Text, Begründung und Umweltbericht mit bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, wird in der Zeit vom

07.03.2022 – 08.04.2022

in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Stadtbauamt, Zimmer 2.05 während der Dienststunden

Montag                       09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag                     09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch                     geschlossen

Donnerstag                 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag                        09:00 – 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Darüber hinaus wird der 2. Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung, Text, Begründung und Umweltbericht mit bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Dienststunden in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft während der Auslegungsfrist (07.03.2022 – 08.04.2022) zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Gemeindeverwaltung Bösenbrunn, Alte Schulstraße 2, 08606 Bösenbrunn, OT Bobenneukirchen:

Montag                                   geschlossen

Dienstag                                 09:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch                                 geschlossen

Donnerstag                             09:00 - 16:00 Uhr

Freitag                                    09:00 – 12:00 Uhr

Gemeindeverwaltung Eichigt, Dorfstraße 47, 08626 Eichigt

Montag                                   geschlossen

Dienstag                                 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 -18:00 Uhr

Mittwoch                                 geschlossen

Donnerstag                             13:00 - 17:00 Uhr

Freitag                                    geschlossen

Gemeindeverwaltung Triebel/Vogtl., Hauptstraße 52, 08606 Triebel/Vogtl.

Montag                                   geschlossen

Dienstag                                 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch                                 geschlossen   

Donnerstag                             09:00 - 12:00 Uhr

Freitag                                    09:00 - 12:00 Uhr

Hiermit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. unter www.oelsnitz.de unter der Rubrik Bekanntmachungen eingestellt und über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bürgerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Hinweis:

Müssen die Stadtverwaltung bzw. die Gemeindeverwaltungen während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. (03 74 21) 73-157 oder per E-Mail an gloe-lietz@oelsnitz.de möglich. Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. (03 74 21) 73-157 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse gloe-lietz@oelsnitz.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Verfasserin bzw. des Verfassers müssen lesbar enthalten sein, da sonst keine Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgen kann.

Der Umweltbericht beschreibt und beurteilt die mit dem Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen von Schutzgütern und Flächeninanspruchnahmen und ermittelt exakt entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten, die auftretenden Beeinträchtigungen auszugleichen. Der Umweltbericht nach § 2a BauGB bildet einen gesonderten Teil der Begründung.

Weiterer Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut

Art der vorhandenen Information

Mensch/

Immissionsschutz

  • Das Plangebiet befindet sich in der Nähe des Friedhofes. Der Friedhofsträger ist im Verfahren als Träger öffentlicher Belange mit einzubeziehen aufgrund der Abstandsregeln des Sächsischen Bestattungsgesetzes.

Stellungnahme Landratsamt Vogtlandkreis, Immissionsschutz vom 14.09.2021

  • Die geänderte Flächenzuweisung kann Auswirkungen auf die bestehende Wohnbebauung des benachbarten Wohngebietes haben. Eine Verletzung des Optimierungsgebotes nach § 50 BlmSchG ist allerdings nicht einzuschätzen.

Fläche/Boden

Bodenschutz

  • Der Änderung zum Flächennutzungsplan wird zugestimmt

Wasser/

Wasserschutz

  • Der Änderung zum Flächennutzungsplan wird zugestimmt

Pflanzen und Tiere/

Naturschutz

  • Gegen die Planänderung bestehen Bedenken. Die Bedenken ergeben sich aus dem fehlenden Bezug zu den Inhalten des Landschaftsplanes Oelsnitz. Durch Einarbeitung der entsprechenden naturschutz-relevanten Aussagen des Landschaftsplanes sind die Bedenken ausräumbar.

Kultur- und sonstige Sachgüter

Stellungnahme Landesamt für Archäologie vom 17.08.2021

  • Auch wenn im Bereich der Änderung bislang keine archäologischen Kulturdenkmale bekannt gewordenen sind, ist zu bemerken, dass der Bestand an archäologischen Denkmalen tatsächlich wesentlich umfangreicher sein kann, ist doch das in Rede stehende Gebiet Teil einer archäologisch vielschichtig geprägten Kulturlandschaft. Durch Neuentdeckungen wird sich die Zahl archäologischer Kulturdenkmale ständig erhöhen. Es ist jederzeit eine Fortschreibung möglich.

Während der vorgenannten Auslegungsfrist (07.03.2022 – 08.04.2022) können von jedermann Stellungnahmen zum 2. Entwurf schriftlich in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Stadtbauamt, Zimmer 2.05 oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Stadtbauamt, Zimmer 2.05 vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Hinweis auf § 3 Abs. 3 BauGB beim FNP

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Oelsnitz/Vogtl., den 14.02.2022

Horn

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadt Oelsnitz/Vogtl.

Sachgebietsleiterin SG Stadtentwicklung / Liegenschaften

Frau Gloe-Lietz

Markt 1

08606 Oelsnitz/Vogtl.

Telefon: 037421 / 73 157

Fax: 037421 / 73 111

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Bekanntmachung

Informationen

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