In Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Große Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. zur Lärmaktionsplanung nach § 47e Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) verpflichtet. Die Lärmaktionsplanung schließt an die im vergangenen Jahr durchgeführte Lärmkartierung an und betrifft alle Gemeinden mit lärmbetroffenen Einwohnern in den kartierten Gebieten.
Lärmaktionspläne dienen der wirksamen Verhinderung oder Minderung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen und sind in Zuständigkeit der Gemeinde zu erstellen, alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Die Auswertung der Lärmkartierung (Pegelhöhe, Zahl betroffenen Einwohner, Gebietsnutzung) liegt zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl., Markt 1, 08606 Oelsnitz/Vogtl., Bauamt, Zimmer 2.05 vom 30. Juli bis 30. August 2018 aus Die Auswertung der Lärmkartierung können bis 30. August 2018 auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. www.oelsnitz.de unter der Rubrik Bürgerbeteiligungsportal Sachsen eingesehen werden. Aus der nachfolgenden Lärmaktionsplanung sind die fünf Bereiche mit geringer Belastung zu entnehmen.
Stadtverwaltung Oelsnitz/Vogtl.
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Herr Todt
(03 74 21) 73-153
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